Wahlkörper
Am 28. Februar 1861 genehmigte Kaiser Franz Joseph I. die Neuwahl des Gemeinderats, der sich am 9. April 1861 konstituierte und Andreas Zelinka zum Bürgermeister wählte. Die 120 Mandatare wurden erstmals nicht nach Sprengeln, sondern nach Wahlkörpern (Staffelung nach Steuerleistung und Berufen) gewählt (in jedem der drei Wahlkörper wurden 40 Gemeinderäte gewählt).
Am 14. Dezember 1885 beschloß der Gemeinderat eine neue Gemeindewahlordnung; die Zahl der Mandate wurde von 120 auf 138 (nunmehr pro Wahlkörper 46) erhöht, wobei gleichzeitig (auf Betreiben von Karl Lueger, der seinen aus dem Kleinbürgertum stammenden Anhängern das Wahlrecht sichern wollte) die Mindeststeuerleistung im dritten Wahlkörper von zehn auf fünf Gulden direkter Steuerleistung pro Jahr gesenkt wurde.
Im Zuge der Eingemeindung der Vororte (Beschluss vom 19. Dezember 1890) wurden die 138 Mandate lediglich nach einem anderen Schlüssel aufgeteilt, allerdings wurde die Mindeststeuerleistung nunmehr in allen drei Wahlkörpern gesenkt.
Durch die Wahlordnung vom 28. März 1900 kam es zu einer Erhöhung der Wahlkörper von drei auf vier und zur Erhöhung der Mandatszahl von 138 auf 158; im vierten Wahlkörper waren nach wenigstens dreijähriger Ansässigkeit ohne Vermögensnachweis oder Steuerleistung alle Männer wahlberechtigt, allerdings stand den Wählern dieses Wahlkörpers in jedem der damals 20 Stadtbezirke nur ein Mandat zur Verfügung, das nach dem Verhältniswahlrecht vergeben wurde.
Die Wahlkörper wurden 1919, als auch für den Gemeinderat das allgemeine Wahlrecht (nunmehr für Männer und Frauen) Gültigkeit erhielt (für den Reichsrat galt es, allerdings lediglich für Männer, bereits seit 1907), abgeschafft.
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