Hundsturmer Kino - Margaretner Lichtspiele

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Kino
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1910
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1968
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  57813
GNDGemeindsame Normdatei
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Letzte Änderung am 28.10.2022 durch WIEN1.lanm08jan
  • 5., Schönbrunner Straße 143

Frühere Adressierung
  • Hundsturmer Kino
  • Margaretner Lichtspiele
  • Tonkino Margareten
  • Hundsturmer Lichtspiele

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48° 11' 15.02" N, 16° 20' 40.50" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Das Hundsturmer Kino (5., Schönbrunner Straße 143) wurde 1910 gegründet und hatte 1914 einen Fassungsraum für 142 Personen, 1922 durch den Einbau von Logen für 273 Personen. 1925 wurde es in Margaretner Lichtspiele umbenannt, 1930 der Tonfilm eingeführt. 1934 hatte das Kino Platz für 300 Personen. Es bestand bis 1968.

Gründung und Anfangszeit

Das Hundsturmer Kino wurde 1910 gegründet. Von 1911 bis 1915 lag die Lizenz bei Benno Spilke, von 1915 bis 1920 gehörte das Kino samt Konzession und Kinematographenlizenz Else Kollarz.

Im Jahre 1915 bestand der Kinosaal, der 26 mal 6 Meter maß, aus 142 Klappstühlen ohne Armlehnen in 17 Reihen und jeweils drei Ein- und Ausgängen. 1917 ließ Else Kollarz zusätzlich zehn Stehplätze einbauen. Einerseits, um die Besucherzahl des kleinen Kinos zu erhöhen, andererseits, um eine billigere Eintrittskartenkategorie anbieten zu können. Im April 1919 ließ die erste Besitzerin die Kinolizenz noch ein letztes Mal erneuern, bevor sie diese am 7. Juni 1920 auf Franz Mayer übertrug. Im Oktober wurde das Kino vom neuen Eigentümer umgebaut. Der Zuschauerraum wurde vergrößert und Logen eingebaut, sodass er von nun an 294 Sitzplätze in 28 Reihen und Logen auswies. Es gab nun einen eigenen Orchesterraum, zwei Warteräume, eine Kassa, eine Kanzlei, ein Buffet und zwei Toiletten, und das gesamte Kino erhielt eine neue elektrische Anlage. Im Jänner 1922 wurde Mayer jedoch die Kinolizenz entzogen, da es im Zuge der zahlreichen Adaptierungsarbeiten zu Zahlungsschwierigkeiten und damit verbundenen Zivilprozessen kam.

Die Bürgervereinigung der Stadt Wien

Von 1923 bis 1926 besaß der Wiener Kaufmann Adolf Chomet das Hundsturmer Kino, wobei die Kinolizenz ab 1924 an die von Heinrich Roth vertretene „Bürgervereinigung der Stadt Wien“ übertragen wurde. Vertraglich geregelt wurde, dass die Bürgervereinigung einen Anspruch auf den monatlichen Gewinnanteil von zweieinhalb Prozent der Bruttoeinnahmen nach Abzug der Lustbarkeitssteuer hatte. Mindestens 64 Goldkronen waren also an den Verein pro Monat zu zahlen. Im September 1925 kam es zu einer Vergrößerung der Logen und zusätzlichen Sitzen im Warteraum. Doch bereits im Jahr 1926 gab Chomet den Betrieb wieder auf.

Die Brüder Spitzer

1926 kauften Julius (* 1865 Dietmannsdorf), Josef und David Spitzer (* 1882) das „Kinematographentheater“. Das Kino gehörte von diesem Zeitpunkt an zu je einem Drittel den drei Brüdern, wobei David Spitzer in allen Dokumenten und Schreiben als offizieller Eigentümer des Betriebs und Pächter der Lizenz auftrat. Alle drei Brüder galten als Kriegsinvaliden, was ihnen bei der Bewerbung um den Betrieb zugutekam. David Spitzer hatte im Ersten Weltkrieg an drei Fronten gedient und war durch einen Schuss schwer verwundet worden. Julius Spitzer hatte sich im Kriegsdienst ein Nierenleiden zugezogen, und Josef Spitzer konnte nach einem schlecht verheilten Armbruch seiner Tätigkeit in der Landwirtschaft nicht mehr nachgehen. Die Lizenz verblieb trotz des Kinoverkaufs weiterhin bei der Bürgervereinigung der Stadt Wien, sodass die neuen Eigentümer monatlich mindestens 90 Goldkronen an Lizenzpacht an den Verein zu zahlen hatten.

Streit um die Konzession

Immer wieder versuchte David Spitzer in der folgenden Zeit, die Kinolizenz für sich und seine Familie zu gewinnen, waren von den sieben Angestellten allein vier Posten des Betriebs von Mitgliedern der Familie besetzt. Da die Bürgervereinigung einen humanitären Zweck verfolgte, es ihr an Eigenmitteln mangelte und sie bei der Unterstützung an in Not geratenen Wiener Bürgerinnen und Bürgern auf die Kinoeinnahmen angewiesen war, wie aus einem Schreiben Roths an den Wiener Magistrat vom 11. September 1926, hervorgeht, erteilte der Magistrat der Stadt Wien die Kinolizenz weiterhin an den Verein und lehnte die Konzessionsansuchen der Brüder ab. 1927 stieß eine dritte Interessentin zum Kampf um die Konzession hinzu: die „Erste Österreichische Krüppelarbeitgemeinschaft“. Von Geldsorgen geplagt, sah der Verein die Lösung seines Problems darin, die Kinokonzession zu übernehmen und somit regelmäßige Monatsgeldeingänge zu beanspruchen. Aber auch die Brüder Spitzer klagten über massive Geldsorgen des mit rund 300 Plätzen mittelgroßen Bezirkskinos: Das Unternehmen hatte bis zum 24. Mai 1927 keinen Reingewinn erzielt, ja, es war, so Spitzer, ein massives finanzielles Defizit festzustellen; die Konkurrenz war stark, und die Lage des Kinos an der „Peripherie“ des Bezirks erschwerten die Situation. Doch die Gemeinde Wien genehmigte trotz mehrfacher Ansuchen keine Ermäßigung der Lustbarkeitssteuer.

Um die Erhaltung des Kinos doch noch zu sichern, ersuchten die Brüder im Sommer 1927 nochmals um die Verleihung der Konzession an. Dieses Mal erhielten weder sie noch die Bürgervereinigung die Zusage der Gemeinde. Stattdessen wurde am 11. Juli 1927 der „Ersten Österreichischen Krüppelarbeitgemeinschaft“ die Konzession verliehen. Spitzer versuchte nun, mit Spielzeitverlängerungen bis 23 Uhr die notwenigen Mehreinnahmen zu sichern, wie aus diversen Anträgen an das Wiener Magistrat hervorgeht. Am 27. Juli 1927 änderten die Eigentümer den Namen zudem von „Hundsturmer Kino“ auf „Margaretner Lichtspiele“.

Im Jänner 1929 erreichte der Streit um die Konzession seinen Höhepunkt, da die Krüppelarbeitgemeinschaft David Spitzer als Geschäftsführer absetzen ließ. Begründet wurde der Schritte mit den ausbleibenden Zahlungen der Eigentümer an den Konzessionsinhaber. Die Streitigkeiten konnten wenige Wochen später bereinigt werden, sodass Spitzer wieder in seiner Funktion als Geschäftsführer bestätigt wurde.

1930 begann auch im Margaretner Kino die Tonfilm-Ära. Bei einem neuerlichen Umbau wurde eine moderne Tonfilmanlage, System „Klangfilm“, eingebaut und der Betrieb in „Tonkino Margareten“ umbenannt. Noch im selben Jahr erreichten die Brüder das langersehnte Ziel: Nachdem die „Erste Österreichische Krüppelarbeitgemeinschaft“ von der Gemeinde Wien die Konzession für ein größeres und damit lukrativeres Wiener Kino erhielt, verzichtete der Verein auf die Konzession für den Margaretner Kinostandort, die am 29. Dezember von David Spitzer übernommen wurde. Spitzer hielt die Konzession zuletzt bis 1936 zugesprochen. Doch schon 1934 kam es unter der neuen austrofaschistischen Regierung zu mehreren Übertretungen des Kinogesetzes und folgenden Geldstrafen, sodass David Spitzer im April des Jahres kurzzeitig ins Gefängnis musste.

Situation des Kinos während der NS-Zeit

Zum Zeitpunkt des „Anschlusses“ befand sich das Kino zu einem Drittel in Besitz von David Spitzer; die restlichen zwei Drittel wurden unter den Schwestern Ida Hager sowie Adeline und Franziska Spitzer aufgeteilt.

Bereits im März 1938 übernahmen Barbara und Georg Höllwarth das Kino von den bisherigen Eigentümern, wobei sie später angaben, den Betrieb im Wege eines Tauschvertrags von den jüdischen Inhabern übernommen zu haben. Am 4. April 1938 wurde den Betreibern das Kino bereits wieder entzogen und unter kommissarische Verwaltung gestellt: Egon Besser, Parteigänger und Blutordensträger, wurde vorgezogen, „da er als äußerst verdienter Pg. und ,Sprengstoffler‘ gilt“. Er wurde zuerst zum neuen Verwalter und kurz darauf zum neuen Betreiber des Kinos ernannt. Im November 1938 stellte er einen Kreditantrag für die „Arisierung“ des Tonkinos Margareten im Wert von 16.000 Reichsmark, welcher aufgrund seiner Bekanntheit als „zuverlässiger Verwalter“ ehemals jüdischer Theater am 27. November 1938 von der Österreichischen Kontrollbank für Industrie und Handel auch bewilligt wurde.

Noch im November 1938 versuchte David Spitzer, dessen beiden Brüder Josef und Julius bereits verstorben waren, durch ein Schreiben an die Reichsfilmkammer, seine Rechte auf zumindest eine korrekte Übergabe an den neuen Betreiber geltend zu machen. Die Anteile seiner Brüder waren im Erbwege an die Schwestern Adelina Spitzer, Franziska Spitzer und die gemeinsame Schwester Ida Hager übergegangen, die Konzession lag zum Zeitpunkt der Enteignung bei Franziska Spitzer.

Am 4. April 1939 wurde das Tonkino Margareten von der Reichsfilmkammer offiziell an Egon Besser übertragen, ohne auf die Forderungen David Spitzers einzugehen. Im September nannte Besser den Betrieb in „Hundsturmer Lichtspiele“ um. Im Mai 1940 folgte die Betriebs- und „vorläufige Spielerlaubnis“. Im Juli 1940 wurde Besser zum Wehrdienst verpflichtet, sodass seine Ehefrau Herta Besser die Geschäfte übernahm. 1942 wurde das Kino wegen Renovierungsarbeiten für drei Wochen geschlossen. 1943 erfolgte die Aufnahme Bessers in die Reichsfilmkammer, im Zuge derer er ersucht wurde, nach Kriegsende einen dreimonatigen Ausbildungslehrgang für Filmtheaterbesitzer in Berlin „erfolgreich zu absolvieren“. 1944 legte Besser einen „Härteantrag“ vor, da das kleine Kino durch die Vergnügungssteuer weiterhin stark belastet war. In seiner Begründung hieß es, der Betrieb wäre von ihm in „desolatem Zustand“ „arisiert“ worden und wäre danach von Grund auf neu renoviert worden, sodass er den Kredit bis zu diesem Zeitpunkt nicht abbezahlt werden hatte können.

Nachkriegszeit

Besser galt „seit den Kampftagen im April 1945“ als unbekannten Aufenthaltes, wie aus einem Schreiben des „Hausvertrauensmannes“ Max Koch von 19. Februar 1948 hervorgeht. „Aufgrund der Ermächtigung des Kulturamtes der Stadt Wien, Herrn Dr. Viktor Matejka, Referat Film, Herrn Ing. Leopold Eichberger, wird Frau Dr. Gertrude Hager, Nichte bzw. Schwiegertochter der vormaligen Besitzer […] mit heutigem Tage zur provisorischen Leiterin der ‚Hundsturm‘ Lichtspiele eingesetzt“, hieß es weiter in einer undatierten Vollmacht des neu gegründeten Bundes der österreichischen Lichtspieltheater.

Aus einem Schreiben von Dr. Fitz Hager von 10. Jänner 1947 geht das Schicksal der einstigen Besitzer nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1938 hervor:

„Bis zum Umbruch 1938 waren die Hundsturmer Lichtspiele im Eigentum zu je einem Drittel meiner leiblichen Mutter Ida Hager, geb. Spitzer, und deren Geschwister David und Franziska Spitzer. Meine Mutter und deren Schwester Franziska Spitzer wurden von der GESTAPO am 6.6.1942 verschleppt und sind nach menschlichem Ermessen nicht mehr am Leben. Nach der gesetzlichen Erbfolge kommen als Erben nach meiner Mutter ich allein und nach meiner Tante Franziska Spitzer mein Onkel David Spitzer und ich in Frage, sodass nach Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens mein Onkel und ich je zur Hälfte Eigentümer des Kinos sein werden. David Spitzer lebt derzeit noch in Palästina und wird in nächster Zeit nach Wien zurückkehren. Mit Rücksicht auf die vermutliche palästinensische Staatsbürgerschaft meines Onkels wurde der Kinobetrieb unter die Aufsicht des British Property Control Office, Wien I., Museumsstraße 12, gestellt. Der seinerzeitige Ariseur des Betriebes, der illegale Blutordensträger Egon Besser, ist unbekannten Aufenthaltes. Trotz meiner Eigenschaft als so genannter ,Mischling‘ musste ich im Jahre 1941 zur Deutschen Wehrmacht einrücken und kam erst am 12. August 1945 aus der amerikanischen Kriegsgefangenschaft nach Wien zurück. Unmittelbar nach der Befreiung Wiens, während meiner Abwesenheit, ließ sich meine geschiedene Gattin Dr. Gertrude Hager vom Gremium der österreichischen Lichtspieltheater zum öffentlichen Verwalter bestellen. Frau Dr. Gertrude Hager und ich haben bisher den Betrieb im besten Einvernehmen gemeinsam geführt und besteht dieses gutes Einvernehmen auch noch jetzt.“

Fritz Hager bat in diesem Schreiben darum, ihn nunmehr als öffentlichen Verwalter der Hundsturmer Lichtspiele einzusetzen. Sowohl das englischen Property Control Office als auch das Gremium der österreichischen Lichtspieltheater, Hagers geschiedene Frau und dessen Onkel waren mit diesem Schritt einverstanden. Zu diesem kam es im folgenden Jahr jedoch nicht, da David Spitzer seinerseits um die Rückstellung des Betriebes ansuchte. Im Jänner 1948 kam es zur Abberufung Gertrude Hagers als öffentliche Verwalterin und Ernennung David Spitzers als ehemaligem Besitzer des Kinos zum „öffentlichen Verwalter“ bis zur Beendigung des Rückstellungsverfahrens.

Am 24. April 1948 wurde im Zuge einer mündlichen Verhandlung, an der David Spitzer, Fritz und Gertrude Hager, nicht jedoch der „Ariseur“ Egon Besser als „Antragsgegner“ teilnahmen (Besser wurde von seinem „Abwesenheitskurator Dr. Alfred Frisch“ sowie seiner Frau Hertha vertreten), ein „Vergleich“ geschlossen, nach dem Besser das Kino sofort zurückzustellen hatte. Die Besitzer hießen nun David Spitzer (50 Prozent) sowie Dr. Fritz Hager (50 Prozent). Letzterer erhielt zudem die Spielberechtigung (Konzession). Im Oktober darauf legte David Spitzer die „öffentliche Verwaltung“ zurück.

Schließung und Nachnutzung

Das Kino bestand bis 1968.

Heute befindet sich an der Stelle der einstigen Margaretner Lichtspiele das „Reha-Med Institut für Physikalische Medizin“.

Seit 23. Jänner 2020 erinnern „Stolpersteine“ vor dem Wohnhaus an die enteigneten und im Konzentrationslager ermordeten Ida Hager, Adelina, Franziska und Fanni Spitzer.

Fassungsraum

Siehe auch: Kino

Quellen

Literatur