Senkgrubenerlass 1706
Als während des "Baubooms" nach der Zweiten Türkenbelagerung (1683) viele neue Häuser errichtet wurden, wurden diese vielfach an die Straßenkanalisation angeschlossen. Gleichzeitig gab es allerdings noch viele alte Häuser und Klöster, welche ihre Abwässer in Senkgruben "zwischenlagerten" und die mehr oder weniger regelmäßig entleert werden mussten. Geschah dies im Sommer, so kann man sich die unschöne Geruchskulisse wohl ausmalen. Im Senkgrubenerlass von 1706 legte Kaiser Joseph I. also fest, dass die Entleerung ausschließlich im Winter und jährlich zu erfolgen habe. Weiters wurden in dem Erlass alle Hausbesitzer dazu aufgefordert, ihre Abtritte an das Kanalsystem anzuschließen, dessen Ausbau in Aussicht gestellt wurde.
"[…] die Raum- und Reparirung der Senck-Grueben jedesmal zu rechter Zeit im Herbst oder Winter keineswegs aber im Sommer bey grosser Hitz vorzunehmen; inmassen durch den hiervon auf denen Gässen entstehenden üblen Geruch […] gar leicht ein Kranckheit verursacht werden dörfte"
Begründet wurde diese Maßnahme also nicht ausschließlich mit dem üblen Geruch, sondern, die Miasmentheorie des 19. Jahrhunderts vorwegnehmend, mit den Krankheiten, die durch diese Ausdünstungen verursacht würden. Auch eine Art frühe Kanalgebühr findet in dem Erlass Erwähnung. Tatsächlich war die Innenstadt im Jahre 1739 zum Großteil kanalisiert.
Siehe auch:
- Kanal
- Kanalisation
- Kanalisation im Mittelalter
- Kanalisation von 1683 bis 1830
- Kanalisation im 19. Jahrhundert
- Kanalisation (Karten)
- Senkgruben
Literatur:
- Karl Brunner, Petra Schneider [Hg.]: Umwelt Stadt. Geschichte des Natur und Lebensraumes Wien. Wien: Böhlau 2005