Bierzeiger

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Bierzeiger (glockenförmiges Bündel) an einem Wirtshaus in der Landstraße, 1783
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Begriffsklärung
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag Zeiger
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von 1600
Nachweisbar bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Frühe Neuzeit, Bürgerspital, Bier, Brauhaus des Bürgerspitals, Bierwesen des Bürgerspitals, Wein
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BildnameName des Bildes Bierzeiger.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Bierzeiger (glockenförmiges Bündel) an einem Wirtshaus in der Landstraße, 1783


Der Bierzeiger war eine Art Hausschild, das den befugten Bierausschank kennzeichnete und seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts belegt ist.

Der Ursprung des Bierzeigers liegt wohl im Weinzeiger, einem Buschen aus Tannenzweigen, der an Gasthäusern und Bauernhäusern angebracht wurde und die Verfügbarkeit von Wein signalisierte. Diese Tradition hält sich in vom Weinbau geprägten Wiener Bezirken zum Teil bis heute (siehe "ausg'steckt").

Zeitgenössische Abbildungen aus dem 18. Jahrhundert zeigen, dass Bierzeiger in Wien - im Gegensatz zu den Brauersternen in süddeutschen Städten - eine charakteristische Form als glockenförmiges Bündel aufwiesen. Im späten 18. und im 19. Jahrhundert wurden diese Bierzeiger auch aus Metall gefertigt.[1]

Bierzeiger wurden an Wirtshäusern angebracht und markierten diese als Bierschenke. Hierfür mussten Wirtinnen und Wirte innerhalb des Burgfrieds dem Bürgerspital eine Gebühr, das so genannte Bierzeigergeld, entrichten (siehe auch: Karte der Wiener Bierschenken um 1775).

Nach der Aufhebung des Bierzeigergeldes durch den Gemeinderat 1856 und durch die Liberalisierung des Gastgewerbes wurden Bierzeiger gegen Ende des 19. Jahrhunderts hinfällig und verschwanden aus dem Stadtbild.

Bierzeigergeld

Erster Eintrag im Biergebührenbuch des Bürgerspitals über die Einnahmen aus Gebühren von Bierschank-Gerechtigkeiten in der Stadt von 1744 bis 1798

Das Bierzeigergeld war eine jährlich an das Bürgerspital zu zahlende Gebühr für das Ausstecken des Bierzeigers (siehe auch Bierwesen des Bürgerspitals). Die Gebühr kann für das Jahr 1689 erstmals nachgewiesen werden, wird aber erst seit 1744 in den Rechnungen des Bürgerspitals bzw. den Biergebührenbüchern ausgewiesen. Die Abgabe war vorher wohl seit 1689 unter den Erträgen der Biertaz verrechnet worden. Der Gemeinderat genehmigte am 11. März 1856 die Aufhebung dieser Abgabe gegen einen Erlag eines von der Innung der bürgerlichen Bierwirtinnen und -wirte zu entrichtenden Ablösungspauschale und gegen Einhebung freiwilliger Beträge der Bierwirtinnen und -wirte.

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Sarah Pichlkastner, Insassen, Personal und innere Organisation des Wiener Bürgerspitals in der Frühen Neuzeit. Eine Projektskizze. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 123 (2015), S. 117–132
  • Sarah Pichlkastner, Bier, Wein, Kapitalien – aber Insassinnen und Insassen? Das Wiener Bürgerspital zwischen wirtschaftlichem „Großunternehmen“ und karitativer Versorgungseinrichtung in der Frühen Neuzeit, in: Historia Hospitalium 30 (2017), S. 305–318
  • Sarah Pichlkastner / Manuel Swatek: Fürsorge und Ökonomie. Das Wiener Bürgerspital um 1775. Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe B: Ausstellungskataloge, Heft 97, Wien 2017
  • Sarah Pichlkastner: Eine Stadt in der Stadt. InsassInnen und Personal des frühneuzeitlichen Wiener Bürgerspitals – eine Studie anhand exemplarischer Untersuchungszeiträume. Wien 2020
  • Martin Scheutz, Alfred Stefan Weiß, Spital als Lebensform. Österreichische Spitalordnungen und Spitalsinstruktionen der Neuzeit. Wien Böhlaus Verlag 2015 (Quellenedition des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 15)
  • Leopold Sailer: Das Bierbrau- und Schankmonopol des Wiener Bürgerspitals. Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien Band VI (1926), 1-33

Referenzen