Gebietsänderungsgesetz
Durch das Landesgesetz vom 29. Juni 1946 (Landesgesetzblatt für Wien Nummer 14/1954) beziehungsweise das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Juli 1946 (Bundesgesetzblatt Nummer 110/1954) wurde die nationalsozialistische Gebietserweiterung vom 15. Oktober 1938 teilweise rückgängig gemacht (80 der 97 seinerzeit im Wiener Umland eingemeindeten niederösterreichischen Ortsgemeinden wurden an Niederösterreich rückgegliedert, darunter Groß-Enzersdorf, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Klosterneuburg, Maria Enzersdorf, Mödling, Perchtoldsdorf und Schwechat). Wegen des Einspruchs des Alliierten Rats beziehungsweise der sowjetischen Besatzungsmacht, der eine Veränderung der Grenzen der Besatzungszonen verhindern wollte, konnte das Gesetz erst am 23. Juni 1954 publiziert werden und trat schließlich am 1. September 1954 in Kraft. Am 2. Juli 1954 wurde ergänzend ein Bezirkseinteilungsgesetz beschlossen.
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