1, Drahtgasse 3 ("Zu den fünf Kronen" oder "Zu den drei Kronen"; Konskriptionsnummer 341), Ledererhof 2.
Architektur
Hier steht heute ein spätbarockes Bürgerhaus, das ein zierlich elegantes, schmiedeeisernes Balkongitter besitzt, welches in seinen Details Rokokoformen verwendet und von vielen als das schönste Wiens bezeichnet wird.
Hausname
Laut Wilhelm Maximilian Kisch trug das Haus um 1700 den Namen "Zu den drei Kronen". Der damalige Hofquartiermeister Johann Cunibert von Wentzelsberg gibt im Jahr 1664 jedoch den Schildnamen "Zu den fünf Kronen" an.
Geschichte
Dieses Haus gehörte zur Judenstadt und wurde nach der Judenvertreibung des Jahres 1421 (siehe Geserah) von Herzog Albrecht V. beschlagnahmt. Von diesem kam es in den Besitz der Stadt, die es am 10. September 1425 verkaufte. Danach kam es in den Besitz des obersten Truchseß' von Österreich, Wilhelm von Puchheim, der auch das Nachbarhaus Stadt 342 (Judenplatz 7) besaß. Er tauschte das Gebäude im Jahr 1454 (das Kaufdatum ist nicht bekannt) gegen ein Haus Auf dem Mist (Stadt 239 B; Freyung 3-3A) ein. Um 1500 wurde es dem Karmeliterkloster zugesprochen, da Schulden nicht bezahlt worden waren. 1505 verkaufte es der Konvent wieder. 1557 erwarben die damaligen Besitzer ein kleines angrenzendes Grundstück, auf dem ein Stadel gestanden war, von der Stadt. Am 31. Juli 1689 kam das Haus in das Eigentum der Universität, da der Besitzer Schulden nicht bezahlen konnte. Diese besaß das Gebäude bis 1693.
Wilhelm Maximilian Kisch gibt an, dass das (heutige) Haus im Jahr 1700 entstand. Es soll fünf kleine Häuser ersetzt haben. Diese Behauptung wird jedoch durch den Suttinger-Plan von 1684 widerlegt, der hier nur ein Gebäude zeigt. Auch Albert Camesina verzeichnet für das Jahr 1683 nur ein Haus. Der Fehler geht wahrscheinlich auf Karl August Schimmers Häuserchronik zurück. Tatsächlich entstand das heutige Gebäude im Jahr 1724 und ersetzte nur ein Haus.
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 2, 3. Teil. Wien ²1953 (Manuskript im WStLA), S. 490-492