Urbar

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Folio 4r (beschnitten) des ältesten Bürgerspitalgrundbuchs/Urbars aus 1305. Die Seite listet Abgaben von Häusern in der Kärntner Straße auf, die jährlich an das Spital zu leisten waren.
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Mittelalter, Frühe Neuzeit, Grundbücher, Grundherrschaft, Grundherrschaft (Wien)
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 7.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri
BildnameName des Bildes Bürgerspitalsgrundbuch1305.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Folio 4r (beschnitten) des ältesten Bürgerspitalgrundbuchs/Urbars aus 1305. Die Seite listet Abgaben von Häusern in der Kärntner Straße auf, die jährlich an das Spital zu leisten waren.

Urbare werden in den historischen Hilfswissenschaften und in archivischer Begrifflichkeit zu den Amtsbüchern gezählt. Ein Urbar kann auch als Dienstbuch, Zinsbuch, Salbuch oder Gültbuch bezeichnet werden. Es handelt sich um ein Verzeichnis der Güter und Rechte eines Herrschaftsbesitzers oder Grundherrn samt den (erwarteten) Erträgnissen, ebenso Zinszahlungen der Untertanen, Einkünfte von Gerichten und Betrieben. Urbare sind wichtige wirtschafts- und sozialgeschichtliche Quelle für die Stadt- und Landesgeschichte.

Begrifflichkeit und Entstehung

Der Begriff „Urbar“ ist aus dem Mittelhochdeutschen entlehnt und bezeichnete ursprünglich den natürlichen Ertrag eines Grundstücks, später das zinstragende Grundstück selbst. Schließlich bedeutet er die schriftliche Zusammenstellung der mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Einkünfte. Das Urbar wurde in einem bestimmten Jahr angelegt und einen bestimmten Zeitraum hindurch durch Nachträge ergänzt, dann legte man ein neues an. Vorgänger bildeten in mancherlei Hinsicht im südostdeutsch/österreichischen Raum die Traditionsbücher, aber auch die Kopialbücher. Urbare können auf Grundlage solcher Aufzeichnungen, Urkunden und Rechnungen oder der Befragung der Grunduntertanen entstanden sein. Ordnungskriterium des Urbars war im Mittelalter in erster Linie die Geografie bzw. Topografie, ab dem 15. Jahrhundert auch die Alphabet im Hinblick auf die Ortsnamen.

Früheste Urbare und Wiener Situation

Das älteste landesfürstliche Urbar für das Herzogtum Österreich stammt aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die ältesten Wiener Exemplare sind das Bürgerspitalsgrundbuch aus 1305[1] und das Urbar/Dienstbuch des Schottenstifts aus 1314. Die Entwicklung solcher "Sachverzeichnisse" wird aufgrund der Wiener Archivtradition unter den Grundbüchern dargestellt. - Im Zuge der Verwaltungsreformen Maria Theresias wurde 1753 ein neues städtisches Urbar angelegt. Die Urbare wurden bis zur Ablöse der Grunduntertänigkeit (1848/1850) geführt.

Siehe auch:

Quellen

Literatur

  • Enno Bünz: Probleme der hochmittelalterlichen Urbarüberlieferung. In: Werner Rösener [Hg.]: Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 115). Göttingen: 1995, S. 31-75
  • Enno Bünz: Urbare und verwandte Quellen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte. In: Michael Maurer H[g.]: Aufriss der historischen Wissenschaften. 4. Band: Quellen. Stuttgart: 2002, S. 168-189
  • Alphons Lhotsky: Quellenkunde zur mittelalterlichen Geschichte Österreichs (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Ergänzungsband XIX). Graz-Köln: Verlag Hermann Böhlaus Nachfahren 1963, S. 102f.
  • Erich Zöllner [Hg.], Die Quellen der Geschichte Österreichs. Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982 (Schriften des Instituts für Österreichkunde, 40) (Spezialliteratur)

Weblinks

Einzelnachweise