Herrschaft
Herrschaft (lateinisch dominium) bedeutete vom hohen Mittelalter bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengels finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im Heiligen Römischen Reich unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:
- Reichsherrschaft: Sie stand dem gewählten Reichsoberhaupt zu.
- Landesherrschaft: Sie kam den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zu.
- Grundherrschaft im weiteren und engeren Sinn: Sie beruhte auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten.
Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.
Konkrete Begriffsverwendung
Im Folgenden finden sich die im heutigen Wiener Stadtgebiet fassbaren Herrschaftseinheiten aufgelistet. Die übergeordneten Grundherrschaften unterscheiden sich von den Herrschaften insofern, als Grundherrschaften ein aus mehreren Herrschaften zusammengesetzter Komplex sein können, wie zum Beispiel im Falle der Schottenstifts, das unter anderem Grundherr der Herrschaften St. Ulrich, Neubau, Schottenfeld und Breitenfeld war. Das Wesen der (Grund-)Herrschaft an und für sich wird unter dem Lemma Grundherrschaft beschrieben.
Siehe auch: