Herrschaft

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Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Oberdöbling (im Norden) und dem Magistrat mit den Vorstadtgründen Thury, Himmelpfortgrund und Lichtental (im Süden) bei der Nußdorfer Linie 1837.
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1848
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Auflösung der Grundherrschaft (1848), Grundherrschaft, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert, Revolution 1848
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 31.08.2023 durch WIEN1.lanm08uns
BildnameName des Bildes Herrschaft.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Oberdöbling (im Norden) und dem Magistrat mit den Vorstadtgründen Thury, Himmelpfortgrund und Lichtental (im Süden) bei der Nußdorfer Linie 1837.

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Herrschaft (lateinisch dominium) bedeutete vom hohen Mittelalter bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengels finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im Heiligen Römischen Reich unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:

  • Reichsherrschaft: Sie stand dem gewählten Reichsoberhaupt zu.
  • Landesherrschaft: Sie kam den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zu.
  • Grundherrschaft im weiteren und engeren Sinn: Sie beruhte auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten.

Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.

Konkrete Begriffsverwendung

Im Folgenden finden sich die im heutigen Wiener Stadtgebiet fassbaren Herrschaftseinheiten aufgelistet. Die übergeordneten Grundherrschaften unterscheiden sich von den Herrschaften insofern, als Grundherrschaften ein aus mehreren Herrschaften zusammengesetzter Komplex sein können, wie zum Beispiel im Falle der Schottenstifts, das unter anderem Grundherr der Herrschaften St. Ulrich, Neubau, Schottenfeld und Breitenfeld war. Das Wesen der (Grund-)Herrschaft an und für sich wird unter dem Lemma Grundherrschaft beschrieben.



Siehe auch: