Magistrat (Grundherrschaft)

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Grundherrschaft
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1360 JL
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1848
Benannt nach Magistrat
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  64707
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Burgfried, Grundherrschaft, Grundherrschaft (Wien), Herrschaft, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 24.10.2023 durch WIEN1.lanm08uns

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Ab 1360 war auch die Gemeinde Wien Grundherr. Auf die Stadt waren gemäß den Ablösegesetzen Rudolfs IV. Grundherrschaften, die vormals bestimmten Bürgerfamilien gehört hatten, übergegangen. Der Sprengel, in welchem die Stadtgemeinde Wien, nachmals als „Magistrat") die Grundherrschaft im weiteren Sinn ausübte, war der Burgfrieden, gegliedert in die ummauerte Stadt und die Vorstädte. Der Magistrat stieg im Laufe des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch verschiedene Strategien und – teils unter staatlicher Förderung – zum größten und einflussreichsten Grundherrn im Wiener Raum auf.

Strategien des Magistrats

Der Ankauf von Grundbüchern, grundherrlichen Rechten und Besitzungen stellte eine wesentliche Strategie dar, um Grundbesitz im Bereich der Wiener Linien zu arrondieren. Insbesondere war man bemüht, Landgüter außerhalb der Burgfriedsgrenze anzukaufen, die aber noch innerhalb des Linienwalls lagen und dort die Rechtsnachfolge der früheren Grundherren anzutreten. Ebenso verleibte der Magistrat seinem Herrschaftsbereich eine Zahl ehemals herrschaftlicher Vorstädte ein, für die er dann an die Landstände die sogenannte "doppelte Gült" entrichten musste. Zu letzteren zählten unter anderem Windmühle (seit 1693), die Josefstadt, Hungelbrunn und Althan. Es lag langfristig im Interesse des Magistrats, den gesamten Linienbereich unter seine Herrschaft zu bringen. Als wichtigste Mittel müssen dabei Arrondierung und Integration genannt werden. Im Vormärz war man bemüht, zur Arrondierung besonders des innerstädtischen respektive burgfriedlichen Raumes "redimierte Grundstücke durch Rückerstattung der Ablösekapitalien wieder der magistratischen Orbigkeit zu unterstellen." [1] Dazu kam der Ankauf von Rechten, etwa von Jurisdiktionsrechten in Streit- und Abhandlungssachen 1786. Dieser Art der Herrschaftserweiterung wurde oft der Vorzug vor politischen Mitteln gegeben.

Anfänge der magistratischen Grundherrlichkeit

Der Magistrat als landesfürstliche Behörde verfügte vor seiner Umwandlung in eine bürgerliche im Jahr 1783 zu Beginn des 18: Jahrhunderts über das Gebiet des Burgfrieds einschließlich der Leopoldstadt und einigen Vorstädten wie Altlerchenfeld, Hungelbrunn, Erdberg und das teilweise außerhalb des Burgfrieds liegende Nikolsdorf (Stand 1715). Bis 1779 waren bereits ausgedehnte Gebiete im Südwesten hinzugekommen, die außerhalb der Burgfriedsgrenze, teils auch des Linienwalls lagen (Margareten, Matzleinsdorf) sowie in Westen (Strozziggrund). Altlerchenfeld war inzwischen zu einer Staatsherrschaft geworden. Die Herrschaft des Magistrats war zu diesem Zeitpunkt im Burgfried- und Linienbereich, was den Besitzstand anging, zwar schon dominant, was grund- und ortsobrigkeitliche Rechte und Kompetenzen anging jedoch noch keineswegs unbestritten, geschweige denn zentralistisch handlungsfähig.

Entwicklung Ende des 18. Jahrhunderts

Durch die im Zuge der Reformen Josephs II. erfolgte Aufhebung zahlreicher Klöster und anderer geistlicher sowie weltlicher Institutionen wurde in den 1780er Jahren schlagartig eine große Masse an Dominikal- und Rustikalland verfügbar. Es waren allein 19 Orden und Klöster von der Aufhebung betroffen, die Grundbesitz im Wiener Raum hielten, angefangen vom bereits 1773 durch die Kurie aufgehobenen Jesuitenorden über die Kartause Mauerbach, das Schwarzspanierkloster bis hin zum Zisterzienserstift Neuberg (1790). Deren Besitz wurde zunächst dem Religionsfonds zugeschlagen, aus dem dann ein systematischer Abverkauf erfolgte. Auch die Aufhebung weltlicher Institutionen wie des Hof- und Kaiserspitals 1783 oder des Bürgerspitals als einem der größten Grundbesitzer im Wiener Raum ließ eine beträchtliche Zahl von Gründen und Rechten auf den Markt gelangen. Insgesamt belief sich diese Zahl für Wien und Umgebung auf 17 landtäfliche Güter, wovon 13 aus Kirchenbesitz stammten, 14 Dominikalhöfen, davon 12 aus Kirchenbesitz, sowie einer großen Zahl kleinerer und größerer rustikaler Grundbücher und dominikaler Gülten .

Von dieser ortsobrigkeitlichen Neuverteilung konnte der Magistrat mit offensichtlicher Unterstützung des Landesfürsten und der Regierung entscheidend profitieren.
So konnte er innerhalb der Linien alle nun auf dem Markt verfügbaren landtäflichen Güter, mit Ausnahme des Himmelpfortgrunds, der einstweilen noch beim Kamerale verblieb, erwerben, das heißt Thury, Reinprechtsdorf, Spittelberg und den Magdalenengrund. Zudem kaufte der Magistrat systematisch rustikale Grundbücher im Linienbereich an, die zuvor geistlichen Institutionen gehört hatten. Für adelige und geistliche Grundherren bestand keine Möglichkeit mehr, in diesem Bereich in den Besitz freigewordener Obrigkeitsrechte zu gelangen. 1778 und 1784 erfolgte der Erwerb von Grundbüchern der Jesuiten im Bereich des Burgfrieds und in Erdberg. Ab 1783 erwarb der Magistrat verschiedene vizedomische Rechte. Weitere Erwerbungen folgten 1784 in Erdberg (aus dem Besitz des Bürgerspitals) und 1786 die Herrschaft Thury (vormals dem Dorotheerkloster gehörig) sowie in Gumpendorf. In den 1780er und 1790er Jahren folgten weitere Güter und Rechte innerhalb der Linien wie Untertanen und Überlandgründe des aufgelösten Dominikanerinnenklosters 1787 oder ausgedehnter Dominikalbesitz des Bürgerspitals sowohl innerhalb als außerhalb der St. Marxer und Landstraßer Linien sowie auf der Wieden, der Laimgrube und am Hungelbrunn.

Situation im Umland

Im Gegensatz zum Linienbereich, wo der Magistrat zunehmend eine dominante Rolle einnehmen konnte, hatte derselbe im Umland kaum grundherrschaftliche Rechte inne bzw. entledigte sich dieser rasch wieder durch Verkauf. In diesem Bereich waren vorwiegend die geistlichen und adeligen Grundherren präsent. Die Grundobrigkeit des Magistrats beschränkte sich um 1779 im Wesentlichen auf die Stadt, die Leopoldstadt sowie die Vorstädte im Bereich Wieden und Margareten.

Entwicklung im Vormärz

Im Vormärz verfügte der Magistrat bereits über den Großteil der Güter des Liniengebiets einschließlich der alleinigen Kriminalgerichtsbarkeit. Obwohl ihm im Burgfried 73,6%, im gesamten Gebiet des Linienwalls 64,3% der Häuser untertänig waren, verfügte er noch immer nicht über den Status einer dominierenden Grundobrigkeit. Dennoch hatte sich diese um 1825 auch auf die Vorstädte im Bereich Landstraße sowie Alsergrund und Josefstadt ausgedehnt. Dagegen kam es in der Inneren Stadt und der Leopoldstadt zu einem Rückgang auf nurmehr 30% der Gerechtsame des Magistrats. Kurz vor dem Auflösung der Grundherrschaft (1848) erfolgte unter Bürgermeister Ignaz Czapka eine letzte große Welle von Grundherrschafts-Ankäufen. Czapka kaufte 1835 das Königskloster auf der Laimgrube, 1841 die Jägerzeile und 1842 Hundsturm. 1848 endete auch für den Magistrat seine Herrschaft im Sinne der Grundherrschaft.

Siehe auch:

Quellen

Literatur

  • Walter Sauer: Grund-Herrschaft in Wien 1700-1848. Wien: Jugend und Volk 1993 (Kommentare zum Historischen Atlas von Wien, 5)

Einzelnachweise

  1. Walter Sauer: Grund-Herrschaft in Wien 1700-1848. Wien: Jugend und Volk 1993 (Kommentare zum Historischen Atlas von Wien, 5), S. 146