Vizebürgermeister

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag
Frühere Bezeichnung
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Nachweisbar bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert, Zwischenkriegszeit, NS-Zeit, 1945 bis heute, Stadtverfassung, Rathaus
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 19.04.2024 durch WIEN1.lanm08uns

Im Zuge der durch die Magistratsreform 1783 Josephs II. vom 16. August 1783 dekretierten Veränderungen in der Verwaltung kam es auch zu Kompetenzverschiebungen in den Reihen der Führungskräfte. Mit dem Inkrafttreten dieses Verfassungsgesetzes am 1. November 1783 wurde das Amt des Vizebürgermeisters geschaffen (zunächst [bis 1835] zwei Vizebürgermeister).

Dem Bürgermeister stehen seither (in wechselnder Zahl, mit wechselndem Aufgabenbereich und 1861-1919 mit dem Titel Bürgermeister-Stellvertreter ausgestattet) Vizebürgermeister zur Seite. Bürgermeister und Vizebürgermeister wurden durch einen Bürgerausschuss gewählt, die Wahl bedurfte bis 1918 der kaiserlichen Bestätigung.

Aufgrund des Hofentschlusses vom 13. Oktober 1788 sollten Bürgermeister und Vizebürgermeister nach Ablauf von jeweils vier Jahren durch "eminenter majora" (mit deutlicher Mehrheit) neu gewählt werden. Eine Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeister und Vizebürgermeister wurde durch die Hofresolution vom 13. August 1790 bei Bewährung im Amt ohne neuerliche Wahl durch bloße Wiederholung der Bestätigung ermöglicht.

Die Magistratsreform 1783 sah die Schaffung von drei Senaten vor; der Bürgermeister war zugleich Vorstand des politischen ökonomischen Senats (senatus in publico-politicis et oeconomibus), wogegen die Verwaltung im engeren Sinne den beiden Vizebürgermeistern oblag; einer stand dem Kriminaljustizsenat beziehungsweise Kriminalgericht (senatus in judicialibus criminalibus; zuvor Stadtgericht) vor, der andere dem Ziviljustizsenat beziehungsweise Zivilgericht (senatus in judicialibus civilibus).

In allen drei Senaten, die unabhängig voneinander amtierten, lag die administrative Verantwortung in den Händen von Magistratsräten.

Die Vizebürgermeister Vinzenz Weiner (1814) und Josef Anton von Hober (1827) wohnten und starben im städtischen Benefiziatenhaus, Konskriptionsnummer (1795-1820) 1011 (1, Himmelpfortgasse 17).

Am 13. April 1835 wurde der Politisch-ökonomische Senat vom Bürgermeister auf einen Dritten Vizebürgermeister übertragen; für die am 18. April 1835 geschaffene selbständige Senatsabteilung zur Untersuchung schwerer Polizeiübertretungen (ab 1804 eine Abteilung innerhalb des Politisch-ökonomischen Senats, deren Leitung einem Direktor beziehungsweise Geschäftsleiter übertragen war) wurde am 20. Februar 1847 ein vierter Vizebürgermeisterposten geschaffen.

Seit 30. März 1841 führten die Vorstände des Kriminal- bzw. Ziviljustizsenats den Titel Präses, die zuständigen Vizebürgermeister den Titel Präses-Vizebürgermeister. 1851-1861 kam es zu einer Funktionstrennung in der Stellvertretung des Bürgermeisters im Gemeinderat beziehungsweise im Magistrat.

Ab 1861 gab es zwei Bürgermeister-Stellvertreter, deren Funktionen jedoch nunmehr allgemeiner Art waren (Vertretung des Bürgermeisters im engeren Sinn ohne zugeordnete administrative Kompetenz, jedoch der nunmehr im Gemeinderat vertretenen politischen Fraktionen auf Vizebürgermeisterposten nach ihrer jeweiligen Stärke im Gemeinderat), da die Gerichte seit 1848 nicht mehr der magistratischen Kompetenz unterstanden (Bezirksgericht, Landesgericht).

In der Ersten Republik gab es wieder Vizebürgermeister, ebenso in der zweiten Republik; in den meisten Fällen waren die Vizebürgermeister (seit 1. Jänner 1922; Bundesland Wien) zugleich Landeshauptmann-Stellvertreter, doch gab es in der zweiten Republik (bei knapp verfehltem Anspruch nach Wahlen [ein Drittel der Gemeinderatssitze, demnach 34 Mandate] im Fall politischer Koalitionen) auch personelle Funktionstrennungen.

Literatur

  • Felix Czeike: Das Wiener Vizebürgermeisteramt und seine Vertreter. Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte (vier Teile). In: Handbuch der Stadt Wien 93 (1979) bis 96 (1981/1982).