Henriettenplatz
48° 11' 25.23" N, 16° 19' 55.95" E zur Karte im Wien Kulturgut
Henriettenplatz (15, Fünfhaus), benannt (1864/1869) nach der Tochter Nathan Adam Freiherr von Arnsteins, der Großgrundbesitzerin und Wohltäterin Henriette Freifrau von Pereira-Arnstein (*29. November 1780 Berlin, † 13. Mai 1859 Wien), die im Kulturleben Wiens durch ihre Soireen eine bedeutende Rolle gespielt hat; ursprünglich Marienplatz. Umbenennung durch die Nationalsozialisten (19. Dezember 1938 bis 27. April 1945) in Braunschweigplatz. Der Henriettenplatz entstand nach der Parzellierung des Sommersitzes Pereira-Arnstein (15, Arnsteingasse 21). Auf dem Platz steht eine neugotische Mariensäule (Maria auf goldener Mondsichel, ihr zu Füßen die Heiligen Antonius, Franziska, Katharina und Jacobus; Weihe 8. Jänner 1863).
Schulen
An der Nordseite des Platzes befindet sich das 1878 errichtete Gebäude des heutigen Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Berufstätige Wien XV.. Die Schule selbst wurde 1860 als älteste höhere Schule im Bezirksbereich als private Unterrealschule begründet. Einem Antrag der Gemeinde Rudolfsheim auf Errichtung einer staatlichen Oberrealschule (1867) wurde erst 1872 stattgegeben; die Schule wurde provisorisch im Volksschulgebäude 15, Oelweingasse 7, untergebracht und übersiedelte 1878 in den hiesigen Neubau.
Pfarrzugehörigkeit bis 1938
Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt.
- ab 1864/69: Pfarre Reindorf
- ab 1876: Pfarre Fünfhaus und Pfarre Reindorf
- ab 1899: Orientierungsnummern ONr. 4 und 5: Pfarre Reindorf; Rest: Pfarre Fünfhaus
Literatur
- Rudolf Geyer: Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matriken-Führer und Familienforscher. Wien: Verlag d. Österr. Inst. für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde [1929], S. 159
- Felix Czeike: XV. Rudolfsheim-Fünfhaus. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 15), S. 20 f.