Juliputsch

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Juliputsch: Abtransport eines Verwundeten aus dem RAVAG-Gebäude
Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses politisches Ereignis
Datum vonDatum (oder Jahr) von 25. Juli 1934
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Thema
VeranstalterVeranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  22621
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Straße der Julikämpfer (7), Zwischenkriegszeit
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 1.07.2024 durch WIEN1.lanm08uns
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BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Juliputsch: Abtransport eines Verwundeten aus dem RAVAG-Gebäude

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Der sogenannte Juliputsch 1934 war der gescheiterte Versuch, der österreichischen Nationalsozialisten, die Macht in Österreich zu übernehmen.

Am 25. Juli 1934 versuchten die österreichischen Nationalsozialisten, deren Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei seit dem 19. Juni 1933 verboten war, durch einen Putsch gegen die Regierung Dollfuß an die Macht zu kommen. Der Putschplan sah vor, dass die SS-Standarte 89 unter Führung von SS-Untersturmführer Fridolin Glass das Bundeskanzleramt besetzt und Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß ausschaltet, während der frühere christlichsoziale Landeshauptmann der Steiermark und nunmehrige NS-Sympathisant Anton Rintelen über den Rundfunk zum Bundeskanzler ausgerufen werden sollte.

Obwohl die Putschpläne durch Verrat den Sicherheitsbehörden bekannt wurden, konnten sich die in Uniformen des österreichischen Bundesheers gekleideten SS-Putschisten in einer Turnhalle des Deutschen Turnerbunds (7, Siebensterngasse 11) sammeln, von dort zum Bundeskanzleramt am Ballhausplatz sowie zum RAVAG-Gebäude (1, Johannesgasse 4A) gelangen und beide wichtigen Gebäude besetzen, wobei Bundeskanzler Dollfuß von den Putschisten tödlich verletzt wurde; dem Sterbenden wurden Arzt und Priester verweigert. Bei den Auseinandersetzungen um das Bundeskanzleramt spielte der Wiener Heimwehrführer und Sicherheitsminister Major a. D. Emil Fey eine dubiose Rolle und wurde später seiner Ämter enthoben.

Das den Putschisten von der Regierung gewährte freie Geleit wurde unter Hinweis auf den Tod von Dollfuß nicht eingehalten. Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Juli 1934 wurde ein Militärgerichtshof als Ausnahmegericht zur Aburteilung der mit dem Umsturzversuch vom 25. Juli 1934 in Zusammenhang stehenden strafbaren Handlungen eingeführt. Zahlreiche Putschisten kamen vor Gericht, einige wurden vom Militärgericht zum Tod verurteilt und hingerichtet.

Obwohl auch in anderen Teilen Österreichs ein nationalsozialistischer Aufstand begann und schwere Kämpfe zwischen Putschisten und der Exekutive ausbrachen, konnte die Regierung unter der Leitung des von Bundespräsidenten Wilhelm Miklas zum Bundeskanzler ernannten Kurt Schuschnigg die Macht behaupten und bis zum 30. Juli den Aufstand mit Hilfe des Bundesheers und der Polizei niederschlagen.

Ein geplantes Dollfuß-Nationaldenkmal kam infolge der Besetzung Österreichs (1938) nicht mehr zur Ausführung; eine nach dem März 1938 am Bundeskanzleramt angebrachte Gedenktafel für die NS-Putschisten wurde 1945 entfernt, ebenso wurden Straßenbezeichnungen nach hingerichteten NS-Putschisten aufgehoben (Straße der Julikämpfer 1938-1945; vorher und nachher Siebensterngasse).

Quellen

Literatur

  • Gerhard Jagschitz: Der Putsch. Die Nationalsozialisten 1934 in Österreich. Graz / Wien [u.a.]: Verlag Styria 1976
  • Kurt Bauer: Hitlers zweiter Putsch - Dollfuß, die Nazis und der 25. Juli 1934, St. Pölten / Salzburg / Wien: Residenz-Verlag 2014