Wagramer Straße
48° 14' 34.30" N, 16° 26' 11.13" E zur Karte im Wien Kulturgut
Wagramer Straße (21., 22.; Leopoldstadt, Kagran, Leopoldau, Süßenbrunn), benannt (23. März 1909 Stadtrat) nach der niederösterreichischen Gemeinde Deutsch-Wagram; nahm in Kagran 1910 die Wiener Reichsstraße auf.
Die Wagramer Straße trug in der Vergangenheit verschiedene Bezeichnungen (Kagraner beziehungsweise Leopoldauer Reichsstraße, um 1830 auch Holitscherstraße); zuletzt (1908-1909) Süßenbrunner Straße.
Abgesehen von dem am Beginn der Wagramer Straße rechter Hand (Nummer 2) errichteten Hochhaus Neue Donau entstanden in deren weiterem Verlauf auf Nummer 21 der IZB-Tower sowie auf dem von Ateliergasse und Arbeiterstrandbadstraße beziehungsweise Wagramer Straße (ab Nummer 31) und (die U1-Trasse begleitende) Kratochwjlestraße begrenzten Areal eine Wohnhochhausgruppe, zu der auch der von Gustav Peichl konzipierte sogannte Runde Wagramer gehört. Die beiden nahe gelegenen 25-geschossigen Wohnhochhäuser entstanden nach Plänen der Architektengruppe NFOG (Nigst, Fonatti, Ostertag, Gaisrucker) beziehungsweise Coop Himmelb(l)au. Der letztere Wohnturm ist mit Klimafassade, Skylobby, Wärmespeicher und Wintergärten konstruktiv und technologisch der aufwändigste der Gruppe.
Gebäude
- Nummer 12: Zwischen 1942 und 1945 befand sich hier ein Zwangsarbeiterlager.
- Nummer 97-103: Städtische Wohnhausanlage
Pfarrzugehörigkeit bis 1938
Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt.
im 2. Bezirk: Pfarre St. Johann
- ab 1904: im 2. Bezirk: Pfarre Kaisermühlen; in Kagran: Pfarre Kagran; in Leopoldau: Pfarre Leopoldau
Literatur
- Rudolf Geyer: Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matrikenführer und Familienforscher. Wien: Verlag des Österreichischen Instituts für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde, 1929
- August Sarnitz: Wien. Neue Architektur 1975-2005. Wien / New York 2003, S. 204 ff.