Bürgerausschuss
Bürgerausschuss bezeichnet zwei verschiedene Institutionen:
Magistratsreform Josephs II.
Durch die Magistratsreform Josephs II. vom 16. August 1783 wurde der bisherige Äußere Rat durch einen Bürgerausschuss ersetzt, dem die Wahl des Bürgermeisters und der Magistratsräte zustand; der Bürgerausschuss selbst wurde durch den Magistrat gewählt.
Die Bezeichnung setzte sich allerdings nicht völlig durch, da in den Hof- und Staatsschematismen auch im Vormärz weiterhin von einem Äußeren Rat die Rede ist. Der Bürgerausschuss verlor 1803 das Recht, die Räte des Zivil- und Kriminaljustizsenats zu wählen, 1808 auch jenes zur Wahl der Räte des politisch-ökonomischen Senats.
Märzrevolution
Unmittelbar im Gefolge der Märzrevolution 1848 wurde von Bürgermeister Ignaz Czapka am 15. März ein Bürgerausschuss einberufen, um Ruhe und Ordnung wiederherzustellen; damit verwirklichte er eine seit langem geplante Reform.
Der Bürgerausschuss war das erste kommunale Revolutionsorgan und entwickelte rasch eine unbeabsichtigte Eigendynamik, indem er sich von Czapka lossagte (Rücktritt am 16. März). Der Bürgerausschuss nahm in der Folge großen Einfluß auf den Magistrat, sorgte für die öffentliche Sicherheit und bereitete ein Statut für einen Gemeindeausschuss vor.
Literatur
- Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740 - 1895. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 1), S. 161 ff., 211 ff;
- Maren Seliger / Karl Ucakar: Wahlrecht und Wählerverhalten in Wien 1848 - 1932. Privilegien, Partizipationsdruck und Sozialstruktur. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1984 (Kommentare zum Historischen Atlas von Wien, 3), S. 19
- Rudolf Till: Die Mitglieder der ersten Wiener Gemeindevertretung im Jahre 1848. In: Wiener Geschichtsblätter 5 (1950), S. 61 ff. (komplette Namenliste)