Heiliges Römisches Reich

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Kaiserlicher Herold. Aus dem Wappenbrief für Franz von Greiner, 1771.
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Datum vonDatum (oder Jahr) von
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1806
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Kaiserlicher Herold. Aus dem Wappenbrief für Franz von Greiner, 1771.

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Die Reichsinsignien in der Wiener Schatzkammer. Fotografie, um 1878–1903

Heiliges Römisches Reich. Von 962 bis 1806 eine der Hauptmächte Europas, der auch Österreich angehörte. Den Kern bildete das 911 von Franken, Sachsen, Bayern und Schwaben begründete deutsche Königreich. Mit der Krönung Ottos I. zum Römischen Kaiser (962) erwarb der deutsche König die Herrschaft über Italien und den Anspruch auf Vorherrschaft im christlichen Abendland, womit das antike Römische Reich und das Kaisertum der Karolinger ideell erneuert wurden.

Ab 1032 war auch das Königreich Burgund (nach späteren Begriffen Provence, Dauphine, Savoyen, Franche-Comté und Westschweiz) mit dem Reich verbunden. König wurde man durch Wahl seitens der deutschen Reichsfürsten; Italien und Burgund wirkten dabei nicht mit. Die Kaiserwürde hingegen erwarb man durch Krönung seitens des Papsts. Da dieser als geistliches Oberhaupt des Abendlands den Vorrang vor dem Kaiser geltend machte und sich in die Reichspolitik einschaltete, ergaben sich vom 11. bis zum 13. Jahrhundert immer wieder Konflikte, sodass ab Ende 13. Jahrhundert nicht mehr alle deutschen Könige die Kaiserkrönung anstrebten und ihre übernationalen Ansprüche bereits aus der Königswahl unter dem Titel „römischer König" (ab 1506 „erwählter römischer Kaiser") ohne päpstliche Mitwirkung ableiteten. Das vormalige Königreich Burgund gelangte hauptsächlich im 14. Jahrhundert an Frankreich, die italienischen Territorien emanzipierten sich im Laufe des 15. Jahrhunderts vom Reich; damit war dieses zum „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation", das heißt auf den einstigen Kern, geschrumpft.

Die politische und wirtschaftliche Macht im Reich war zwischen dem Reichsoberhaupt, den Reichsfürsten und den Grundherren (die den einzelnen Reichsfürsten unterstanden) geteilt. Der König wurde von den Reichsfürsten gewählt, den Reichsfürsten hingegen wurden ihre Territorien vom König und den Grundherren ihre Besitzungen von den einzelnen Reichsfürsten nach den Grundsätzen des Lehensrechts verliehen. Ein Teil der Güter und Befugnisse blieb von der Verleihung ausgenommen und stand den Machthabern zur unmittelbaren Nutzung zur Verfügung (dem König als Reichsgut, den Fürsten als Landes- oder Kammergut).

Über Politik, Verwaltung und Finanzierung wurden zwischen dem Reichsoberhaupt und den Reichsständen (Reichsfürsten und die zum Reichsgut gehörigen Reichsstädte) auf den Reichstagen, zwischen den einzelnen Reichsfürsten und ihren Landständen (Grundherren und autonome Landesstädte) auf den Landtagen Vereinbarungen getroffen. Ab dem 13. Jahrhundert nahm der Einfluss der Reichsfürsten auf Kosten des Reichsoberhaupts immer mehr zu, innerhalb der Territorien fand die Fürstenmacht zunächst am Mitspracherecht der Landstände ihre Grenzen; erst im 16. Jahrhundert setzte hier der Absolutismus ein. Ab 1648 durften die Reichsfürsten Bündnisse, soweit sie nicht gegen das Reich und sein Oberhaupt gerichtet waren, nach Gutdünken, auch mit reichsfremden Mächten, abschließen.

Die Zahl der Reichsfürsten hatte ab dem 12. Jahrhundert durch Aufspaltung von Territorien zugenommen; so war beispielsweise vom Herzogtum Bayern 976 Kärnten, 1156 Österreich, 1180 die Steiermark und 1282 Tirol abgetrennt worden. Im 13. Jahrhundert erlangten auch zahlreiche Bischöfe den Reichsfürstenstand, außerdem setzte die Aufwertung von Städten zu autonomen Reichsstädten ein. Böhmen, ab 1041 dem Reich eingegliedert, wurde 1198 zum Königtum im Reichsverband erhoben. 1356 wurde die Zahl der zur Königswahl befugten Reichsfürsten mit sieben (Erzbischof von Köln, Mainz und Trier, König von Böhmen, Herzog von Sachsen, Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf von Brandenburg) begrenzt, später wurde der Kreis dieser „Kurfürsten" (von Kur = Wahl) um die Herzöge von Bayern (1623) und Braunschweig-Hannover (1692) erweitert.

Zahlreiche Reichsfürsten trachteten, ihre Territorien im Reich zu vermehren oder zu vergrößern und auch außerhalb des Reichs Gebiete zu erwerben. Am erfolgreichsten waren dabei die Habsburger. Ihre Rivalen im Reich waren zunächst die Luxemburger (ausgestorben 1437) und die Wittelsbacher, später die Hohenzollern (die ab 1417 in Brandenburg regierten, 1656 außerhalb des Reichs Preußen erwarben und 1700 die Königswürde für Preußen erlangten). Das Reichsoberhaupt stellten 919-1024 die Ottonen, 1024-1125 die Salier, 1125-1137 die Supplinburger, 1138-1208 die Staufer, 1208-1214 die Welfen, 1214-1254 wiederum die Staufer und nach dem sogenannten Interregnum 1273-1291 die Habsburger, 1292-1298 die Nassauer, 1298-1308 die Habsburger, 1308-1313 die Luxemburger, 1314-1347 die Wittelsbacher, 1347-1400 die Luxemburger, 1400-1410 die Wittelsbacher, 1410-1437 die Luxemburger, 1438-1740 die Habsburger, 1742-1745 die Wittelsbacher und 1745-1806 die Habsburg-Lothringer.

Unter Maximilian I. (1493-1519) wurden erstmals ständige, aus mehreren besoldeten Beamten bestehende, zentrale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden geplant; realisiert wurden sie zunächst nur für den Bereich der habsburgischen Erbländer. Auf Reichsebene entstand 1495 bloß das Reichskammergericht; außerdem wurde eine allgemeine Reichssteuer (der „gemeine Pfennig") eingeführt. 1500 trat die Einteilung des Reichs in zunächst sechs (ab 1512: zehn) Reichskreise in Kraft (überregionale Sprengel zur Koordinierung der Friedenswahrung und von Verteidigungsmaßnahmen).

Die von Maximilian I. geplanten obersten Verwaltungs- und Justizbehörden für das Reich und die habsburgischen Territorien (Hofrat und Hofkanzlei) wurden erst 1527 unter Erzherzog Ferdinand I. realisiert (ab 1559 führten sie die Bezeichnung „Reichshofrat" und „Reichshofkanzlei", wobei letztere von einem Reichsvizekanzler geleitet wurde [nomineller Reichskanzler war dem Herkommen nach der Erzbischof von Mainz]). Ab 1556 gab es auch einen Hofkriegsrat als oberste Militärbehörde. Da Ferdinand I. der erste römisch-deutsche König beziehungsweise Römischer Kaiser war, der eine ständige Residenz, nämlich ab 1522 Wien, hatte, wurden auch die erwähnten Behörden hier angesiedelt; damit wurde Wien quasi zur Hauptstadt des Heiligen Römischen Reichs und blieb es (von einer Unterbrechung unter Rudolf II., der 1583-1612 in Prag residierte, sowie der Regierungszeit des Wittelsbachers Karl VII. [1742-1745] abgesehen) bis zum Ende des Reichs (1806).

Der Reichstag, der früher fallweise in verschiedenen Städten zusammengetreten war, wurde 1663 zu einem ständig amtierenden, von Ausschüssen der Reichsstände beschickten Gremium, das seinen Sitz in Regensburg hatte. Eine grundlegende Änderung der Reichsverfassung trat ein, nachdem 1797 beziehungsweise 1801 das gesamte Reichsgebiet links des Rheins an Frankreich abgetreten worden war. Um die davon betroffenen weltlichen Reichsfürsten zu entschädigen, beschloss der Reichstag 1803, die geistlichen Reichsfürstentümer wie auch die meisten Reichsstädte abzuschaffen und ihre Territorien den jeweils angrenzenden weltlichen Fürstentümern einzuverleiben; aus dem einstigen Fürsterzbistum Salzburg wurde ein weltliches Kurfürstentum, an Württemberg, Baden und Hessen-Kassel wurde ebenfalls die Kurwürde verliehen.

Am 12. Juli und 1. August 1806 traten die meisten Fürstentümer aus dem Reich aus und bildeten den „Rheinbund" unter französischem Protektorat. Daraufhin legte Franz II. (Haus Habsburg-Lothringen) am 6. August 1806 seine Würde als Reichsoberhaupt nieder; das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war damit erloschen. Die aus dem 10. Jahrhundert stammende Kaiserkrone und die übrigen Reichsinsignien waren 1796 aus Nürnberg nach Regensburg und 1800 in die kaiserliche Schatzkammer in Wien verbracht worden. Hier blieben sie bis 1938 (von Hitler nach Nürnberg transferiert) und kehrten 1946 wieder nach Wien zurück (Weltliche Schatzkammer).

Literatur

  • Bruno Gebhardt [Begr.] / Herbert Grundmann [Hg.]: Handbuch der deutschen Geschichte. München: Deutscher Taschenbuch-Verlag 1973 ff.