Sackgasse
Sackgasse.
Die Sackgasse ist gemäß § 19 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung 1960 eine nur von einer Seite her befahrbare, oft nur für den Anrainerverkehr geeignete Verkehrsfläche. Ist dies nicht offensichtlich, wird die Sackgasse an ihrem Beginn mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Ein Beispiel für eine Sackgasse in der Altstadt ist die Grashofgasse nahe dem Fleischmarkt. Sie geht von der Köllnerhofgasse aus und endet an der privaten Zufahrt zum Heiligenkreuzer Hof. Ein anderes Beispiel ist die von der Wallnerstraße nahe dem Kohlmarkt abzweigende Neubadgasse.
Bei einigen Sackgassen ist zwar der Autoverkehr nur von einer Zufahrt aus möglich, für Fußgänger bestehen aber oft Durchgänge zu anderen öffentlichen Straßen, z.B. in Form eines Durchhauses.
Im 14. Bezirk besteht nahe der Mauerbachstraße in der Siedlung Augustinerwald im äußersten Nordwesten Wiens eine Gasse, die offiziell den Namen Sackgasse erhalten und bis heute behalten hat. Sie zweigt von der Stiegengasse ab, die verkehrsrechtlich ebenfalls eine Sackgasse ist.
Andere Verkehrswege, die früher Sackgasse hießen, sind nach Czeike u. a. die Bergenstammgasse, die Gurkgasse, die Haebergasse, die Johann-Strauß-Gasse, die Münzgasse, die Neulinggasse, die Schalkgasse, die Schwendenweingasse und die Zappertgasse (15).