Antike
Die Todesstrafe ist die früheste kodifizierte Strafart.[1] Mit den Römern kam auch das römische Recht nach Vindobona, das die Todesstrafe nur für besonders schwere Vergehen vorsah. Während Brandstifter bei der Hinrichtung meist verbrannt wurden, war in der Römischen Kaiserzeit die Kreuzigung für Sklaven und Nichtrömer üblich. Römer selbst wurden mit dem Schwert gerichtet und hatten grundsätzlich das Recht, an den Kaiser zu appellieren, wodurch die letztendliche Entscheidung dem Kaiser übertragen wurde.[2] Durch die Constitutio Antoniniana wurde das römische Bürgerrecht auf alle freien Reichsbewohner ausgeweitet.
Mittelalter
Im Mittelalter wurde die Todesstrafe durch Ertränken, Köpfen, Hängen, Rädern, Vierteilen oder Verbrennen vollzogen. Der Scherge (Freimann, Züchtiger) war ehrlos und fand seinen Lohn anfänglich durch Sammlungen unter den am Richtplatz anwesenden Zuschauern oder durch Dotierung aus dem öffentlichen Frauenhaus; erst ab 1450 bezog er eine fixe Besoldung durch die Stadt und hatte im Schergenhaus eine Naturalwohnung. Die Bestattung der Hingerichteten erfolgte auf dem Armensünder-Gottesacker (4., vor der späteren Karlskirche).
Frühe Neuzeit
1643-1782 begleitete den Delinquenten neben dem Geistlichen auch ein Mitglied der Totenbruderschaft. Ab 1735 sind gedruckte Doppelblätter bekannt, auf denen die Personalien des Verbrechers und der Hergang der Tat angegeben waren und die von Wanderhändlern verkauft wurden (Beispiel siehe Bild). Das Josephinische Gesetzbuch (1787) sah die Todesstrafe nur noch bei Standrecht vor.
Langes 19. Jahrhundert
Die Strafprozessordnung 1873 bestimmte, dass Hinrichtungen nur innerhalb der Gefängnismauern vorzunehmen waren; seither wurden Hinrichtungen im Gefängnishof des Landesgerichtsgebäudes I (8, Landesgerichtsstraße 9A-11) vollzogen ("Galgenhof"), erstmals am 16. Dezember 1876 (Raubmörder Enrico von Francesconi).
Zeitgeschichte
Bis 1918 gab es in Wien 13, 1934-1938 21 Hinrichtungen (darunter auch Verurteilungen wegen politischer Delikte); in der NS-Zeit wurden über 1.000 politische Gegner im Landesgericht hingerichtet (Fallbeil); nach 1945 wurden noch 31 Hinrichtungen vollstreckt. Die Abschaffung der Todesstrafe wurde vom Nationalrat in Etappen beschlossen. Die Todesstrafe im ordentlichen Gerichtsverfahren wurde vom Nationalrat am 21. Juni 1950 endgültig abgeschafft, 1968 auch für standrechtliche Verfahren.
Siehe auch
Quellen
- Todesurteil über die 19jährige Regina G. aus Braunstorf nächst Hollabrunn, die am 24. Oktober 1760 in Wien hingerichtet wurde. Druckschriftensammlung der Wienbibliothek im Rathaus, C-39975/1760,3
- Digitalisierte Todesurteile in der Wienbibliothek Digital
Literatur
- Werner Anzenberger: Todesstrafe. In: Bernhard Hachleitner / Alfred Pfoser / Katharina Prager / Werner Michael Schwarz [Hg.]: Die Zerstörung der Demokratie. Österreich, März 1933 bis Februar 1934. Salzburg / Wien: Residenz Verlag 2023, S. 223–227
- Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien 96 (1985), Wien, S. 74 ff.
Weblinks
Referenzen
- ↑ Siehe: Wikipedia: Todesstrafe
- ↑ Siehe: Wikipedia: Ius gladii