Zum goldenen Engel (1)

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Daten zum Bauwerk
Art des Bauwerks Gebäude
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1452
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag
Frühere Bezeichnung sancti angeli, Zum burgundischen Kreuz
Benannt nach Empfang eines päpstlichen Legaten
Einlagezahl
Architekt
Prominente Bewohner
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  14296
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien, Paul Harrer: Wien, seine Häuser
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Letzte Änderung am 23.01.2024 durch WIEN1.lanm08uns
  • 1., Tuchlauben 13
  • 1., Kleeblattgasse 4
  • Nr.: 256 (Bezirk: Innere Stadt, 1770, bis: 1795)
  • Nr.: 438 (Bezirk: Innere Stadt, 1821, bis: 1862)
  • Nr.: 471 (Bezirk: Innere Stadt, 1795, bis: 1821)


Zum goldenen Engel (1., Tuchlauben 13, Kleeblattgasse 4; Konskriptionsnummer 438).

Das Haus wurde nach 1452 vom Ratsbürger Hans Kanstorffer, der als Architekt berühmt war, erworben und prächtig ausgestattet. In einer Urkunde aus dem Jahr 1467 wird bereits der Name "Zum goldenen Engel" genannt, welcher sich vom Besuch des päpstlichen Legaten für Deutschland, Juan de Carvajal, ableitet. Dieser wohnte während seines Aufenthaltes in Wien in diesem Haus und Kanstorffer nannte es daher "sancti angeli" (Zum heiligen Engel). Als Schildname wurde jedoch "Zum goldenen Engel" eingetragen.

1472 kaufte Friedrich III. das Haus für seinen Fiskal Dr. Johann Keller. Am 23. Februar 1485 überließ der Kaiser, der sich in Gmunden aufhielt, das "Haus zum guldein Engel under den Sattlern zenagst dem gesslein zum pad zum Rörn" zum Schein dem Bürgermeister Wolfgang Widmer, da er befürchtete, dass der gerade Wien belagernde König Matthias Corvinus das Haus beschlagnahmen und es einem seiner Günstlinge schenken könnte. Wäre Widmer dann gezwungen worden, das Haus zu verkaufen, hätte der Kaiser den Kaufpreis zurückbekommen.

Bis 1534 blieb das Haus in landesfürstlichem Besitz und diente wahrscheinlich als Wohnhaus für Hofbedienstete. In den folgenden Jahren diente es als Tuchmacherherberge. Im Volksmund wurde es zu dieser Zeit "Zum burgundischen Kreuz" genannt, da ein solches auf der Fassade aufgemalt war. Es erinnerte an die Begrüßung der Tuchmacher vor ihrer Herberge, die, obwohl sie statt Helmen und Harnischen nur ein im Jahr 1527 erfundenes Waffentuch trugen, Kaiser Karl V. freiwillig und in großer Zahl auf seinem Feldzug nach Italien unterstützten. Am 12. Juni 1535 gewann Karl V. die Schlacht bei Goletta, wobei sich die Wiener Tuchmacher besonders hervortaten. Dabei fiel bereits ein Drittel der 4000 Tuchmacher. Beim Rückweg versperrte der Herzog von Burgund Karl V. mit 9000 Mann den Weg. Die Tuchmacher stürmten daraufhin die Schanzen und nahmen den Herzog gefangen. Als Dank dafür verlieh ihnen Kaiser Karl V. das burgundische Kreuz als Schildschmuck.

Am 25. April 1597 starb in diesem Haus der kaiserliche Rat, Regent der niederösterreichischen Lande und Schiffsmeister (Befehlshaber der Donauflotte) Kaiser Rudolfs II. Christoph von Schallenberg, der auch durch seine weltlichen und geistlichen Gedichte bekannt wurde.

Nachdem das Haus unter anderen dem geheimen Rat, Kämmerer, Ritter des goldenen Vlieses und Schlosshauptmann zu Graz, Graf Maximilian zu Trauttmansdorff und Weinsberg gehört hatte, kam es von 1690 bis 1802 in den Besitz der Familie Starhemberg. In den Jahren 1707 bis 1753 wurde es von Kaiser Joseph I. und Kaiser Karl VI. gegen Erlag von 5000 Gulden steuerbefreit.

1830 kam das Haus in den Besitz von Maria Gräfin Erdödy, geborene Gräfin Aspremont, die es um 1860 neu erbauen ließ und dabei der Gemeinde Wien eine Grundparzelle zur Verbreiterung der Tuchlauben und der Ofenlochgasse (heute Kleeblattgasse) abtrat.

Das heutige Gebäude wurde 1912/1913 errichtet.

Literatur

  • Karl Schalk: Das Zeitalter des österreichischen Faustrechts 1440-1463. In: Abhandlungen zur Geschichte und Quellenkunde der Stadt Wien 3. 1919, S. 414 f.
  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 2. Teil. Wien ²1951 (Manuskript im WStLA), S. 281-286