Niederösterreich, Territorium.
Ländergruppe
1501 bis 1564 waren die habsburgischen Erbländer Österreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnten und Krain unter dem Verwaltungsbegriff Niederösterreich erfasst und gemeinsamen „Mittelbehörden" (Instanz zwischen den Landes- und Zentralbehörden: Niederösterreichisches Regiment, Niederösterreichische Kammer) unterstellt. 1564-1749 und 1759-1783 war der Sprengel von Niederösterreich auf Österreich unter und ob der Enns beschränkt. Erstmals 1749-1759 und endgültig 1783 war die Trennung beider Länder in allen Instanzen vollzogen.
Kron- beziehungsweise Bundesland
Mittelalter bis 19. Jahrhundert
Im 1156 durch das Privilegium minus geschaffenen und durch die Einverleibung des Traungaus (Erbfall der Georgenberger Handfeste 1192) und des Gebiets zwischen der Piesting und dem Semmering (zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts) vergrößerten Herzogtum Österreich zeichnete sich in den Landesteilen unter und ob der Enns ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine gesonderte Entwicklung ab. Ab dem 15. Jahrhundert gab es in beiden Teilen landständischen Organisationen und eigene Verwaltungsbehörden. Die verfassungsmäßige Trennung in zwei Erbländer (Kronländer) wurde erst 1783 endgültig.
Offiziell hießen die beiden Länder, beide Erzherzogtümer, bis 1918 Österreich unter beziehungsweise ob der Enns. Im inoffiziellen Sprachgebrauch nannte man das Land unter der Enns Niederösterreich, während sich für das Land ob der Enns der Name Oberösterreich einbürgerte (der bis 1782 auch für einen größeren Sprengel gegolten hatte). Die Hauptstadt Niederösterreichs (als Land) war Wien, das im Lauf der Zeit beträchtlich vergrößert wurde (1850 um die Vorstädte, 1874 Favoriten, 1890/1892 um die Vororte, 1904/1910 Floridsdorf; vergleiche Stadterweiterung, Linienwall, Verzehrungssteuer).
Erste Republik
Mit der Schaffung der Republik Österreich (12. November 1918) galten Niederösterreich und Oberösterreich als ausschließliche und gesetzliche Bezeichnungen für die beiden Länder. Im Rahmen der am 1. Oktober 1920 beschlossenen und am 10. November 1920 in Kraft getretenen Bundesverfassung erhielt Wien alle Rechte eines Bundeslandes; die Stadt Wien beschloss noch am gleichen Tag, ihre Stadt- und Landesverfassung. Die Bundesverfassung überließ es den beiden neuen Bundesländern Wien und Niederösterreich-Land, welche Gemeinsamkeiten der bisherigen Struktur sie aufrechterhalten wollten. Es zeigte sich rasch, dass beide die vollständige Trennung wollten, weshalb der noch vorhandene Gemeinsame Landtag abgesehen von Formalia nicht benötigt wurde und auch keine gemeinsame Landesregierung mehr zustande kam, sondern nur eine Verwaltungskommission aus Politikern beider Länder.
Nach einem Jahr der ökonomischen "Scheidungsverhandlungen" einigte man sich auf die Trennungsgesetze vom 29. Dezember 1921, zwei Landesgesetze, die gleichlautend am 1. Jänner 1922 in Kraft traten und regelten, welches bisherige Landeseigentum nun Wien bzw. Niederösterreich-Land gehören sollte. Die Gesetze ermöglichten Niederösterreich, den Sitz seiner Landesregierung und seines Landtags in Wien zu belassen, ließen aber das Hälfteeigentum Wiens am Niederösterreichischen Landhaus in der Herrengasse aufleben, falls Niederösterreich den Sitz seiner zentralen politischen Institutionen aus Wien wegverlegen sollte. (Das Gesetz bewirkte gegen Ende des 20. Jahrhunderts, dass Niederösterreich Wien diesen Hälfteanteil abkaufte.)
1919 wurde die Nordgrenze von Niederösterreich durch die Abtretung von sieben Gemeinden bei Gmünd und der Stadt Feldsberg an die Tschechoslowakische Republik verändert. Die Tschechen standen im Ersten Weltkrieg durch ihre Exilpolitiker auf der Seite der Kriegssieger und konnten diese Abtretung (die Gebiete waren bereits tschechoslowakisch besetzt) daher im Vertrag von Saint-Germain leicht durchsetzen.
NS-Zeit
Nach der Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich wurden am 15. Oktober 1938 97 Gemeinden von Niederösterreich abgetrennt und mit Wien vereinigt (Groß-Wien). Wien wuchs so auf über 1.200 Quadratkilometer und wurde damit flächengrößte Stadt des Deutschen Reiches. Andererseits kamen die Bezirke Eisenstadt, Neusiedl, Mattersburg und Oberpullendorf des aufgelösten Burgenlands zu Niederösterreich. Am 9. Jänner 1939 wurde Niederösterreich um sieben bisher zur Tschechoslowakischen Republik gehörige südmährische Bezirke zuzüglich Gmünd-Böhmzeil (Ceske Velenice) und Theben (Devín bei Pressburg) vergrößert. Am 1. Mai 1939 wurde Niederösterreich in den Reichsgau Niederdonau (mit Krems als Hauptstadt) umgewandelt.
Zweite Republik
Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich im April 1945 erhielt das Land wieder den Namen Niederösterreich, Landesregierung und Landtag erhielten wieder ihren Sitz in Wien. Die Grenze gegen die Tschechoslowakische Republik wurde auf den Stand von 1919 (beziehungsweise 1937) verändert. Am 1. Oktober 1945 kehrten auch die ehemaligen burgenländischen Bezirke zum wiedererrichteten Burgenland zurück.
Die 1946 von den beiden Bundesländern und vom Nationalrat beschlossene Rückgliederung von 80 der 1938 in Wien eingemeindeten Gemeinden an Niederösterreich wurde wegen eines Einspruchs des Alliierten Rats auf Wunsch der Sowjetunion erst am 1. September 1954 rechtskräftig; das Verfassungsgesetz durfte erst 1954 kundgemacht werden. 17 der 97 im Jahr 1938 eingemeindeten Orte blieben bei Wien. Schwechat wäre gern bei Wien verblieben, konnte dies aber in Niederösterreich nicht durchsetzen.
1986 fasste der niederösterreichische Landtag den Beschluss, St. Pölten zur Hauptstadt Niederösterreichs zu erheben und die Verwaltungsdienststellen der niederösterreichischen Landesregierung sowie den niederösterreichischen Landtag dorthin zu verlegen. Der Beschluss wurde bis 1997 realisiert. Das Niederösterreichische Landhaus, in der Geschichte Österreichs ein historischer Ort, wurde in der Folge aus Vermarktungsgründen vom nunmehrigen Alleineigentümer Land Niederösterreich als "Palais Niederösterreich" bezeichnet.
Siehe auch:
- Herzogtum Österreich (zum Wappen)
- Niederösterreichische Landesregierung
- Niederösterreichisches Landhaus
- Niederösterreichischer Landtag
- Groß-Wien
- Randgemeinden
- Gebietsänderungsgesetz
Literatur
- Oliver Kühschelm/Elisabeth Loinig/Stefan Eminger/Willibald Rosner [Hg.]: Niederösterreich im 19. Jahrhundert, Bd. 1-2. St. Pölten: Verlag NÖ Institut für Landeskunde 2021
- Bernard Hachleitner/Christian Mertens [Hg.]: Wien wird Bundesland. Die Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Salzburg/Wien: Residenz 2020
- Barbara Steininger: Der Trennungsprozess von Wien und Niederösterreich – rechtliche, politische und ökonomische Aspekte – oder: Szenen einer Scheidung. In: Elisabeth Loinig, Stefan Eminger, Andreas Weigl: Wien und Niederösterreich – eine untrennbare Beziehung? St. Pölten: Verlag NÖ Institut für Landeskunde, 2017, S.138-156.
- Niederösterreichisches Landesarchiv [Hg.]: Niederösterreich im 20. Jahrhundert, Bd. 1-3. Wien-Köln-Weimar: Böhlau Verlag 2008
- Oskar Lehner: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Mit Grundzügen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Linz: Trauner 1992
- Karl Gutkas: Geschichte des Landes Niederösterreich. St. Pölten / Wien: Verlag Niederösterreichisches Pressehaus 61983)
- Albert Starzer: Beiträge zur Geschichte der niederösterreichischen Statthalterei. Die Landeschefs und Räthe dieser Behörde von 1501 bis 1896 mit den Wappen und zahlreichen Lichtdruckbildnissen der Landeschefs. Wien: K.K. Niederösterreichische Statthalterei 1897, S. 1 ff., besonders S 58, S. 113 f.