Wiener Stadt- und Landesarchiv/Archivierung
Wiener Stadt- und Landesarchiv (11., Guglgasse 14, Gasometer D, 1.-3. beziehungsweise 4.-6. Stock; Gasometer-City.
Überblick
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt rund 68.000 Laufmeter (Stand 2024) Bestände vom Beginn des 13. bis Anfang des 21. Jahrhunderts. Archivgut wird von seiner Entstehung an so verwaltet, dass sein Wert und seine Aussagekraft erhalten bleiben. Als zuverlässige Informationsquelle stärkt Archivgut rechenschaftsfähiges und transparentes Verwaltungshandeln und dokumentiert Entscheidungen, Handlungen und Erinnerungen. Der freie Zugang fördert die Demokratie und sichert und unterstützt das individuelle und kollektive Gedächtnis unserer Gesellschaft. Die Archivierung erfolgt hier im öffentlichen Interesse.[1]
Rechtsgrundlagen der Archivierung von Behördenunterlagen
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv hat aufgrund des Wiener Archivgesetzes[2] den Auftrag, archivwürdige Unterlagen des Landes und der Stadt Wien zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen, dauerhaft aufzubewahren und nutzbar zu machen. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sind alle Unterlagen spätestens 30 Jahre nach der letzten Bearbeitung dem Archiv anzubieten. Archivgut, das in den Bundesdienststellen der Länder anfällt, kann im Falle von regionaler Bedeutung ebenfalls in das Eigentum des Landes zur Archivierung übernommen werden.[3]
Vom Behördenschriftgut zur historischen Quelle
Von der Entstehung eines Aktes in der Dienststelle bis zu seiner Nutzung als historische Quelle im Archiv ist es ein weiter Weg. Das Archiv tritt dabei nicht erst am Ende des Lebenszyklus eines Aktes in Erscheinung, sondern hilft mit, die Schriftgutverwaltung in der Dienststelle so zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam wie möglich zu gestalten. Daraus ergeben sich eine Reihe von Aufgaben, die das Archiv schon lange vor der Übernahme von archivwürdigen Akten leistet.
Sobald Archivgut im Archiv einlangt, wird vor Ort sichergestellt, dass es erschlossen und dauerhaft erhalten wird sowie – nach Ablauf der festgelegten Schutzfristen – zugänglich ist (siehe Benutzung von Archivgut). Auch dafür sind zahlreiche Maßnahmen notwendig.
Maßnahmen vor der Übernahme in das Archiv
Aktenführung in Dienststellen
Akten fassen alle Unterlagen zusammen, die in Erledigung einer Aufgabe entstanden sind und für ihre Fortführung benötigt werden. Akten sind das Produkt klar definierter Verwaltungsvorgänge und halten Bearbeitungsschritte und Ergebnisse evident, die zu ihrer Entstehung geführt haben. Damit sichern Akten die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Dabei ist die Bezeichnung mit aussagekräftigen Protokoll- beziehungsweise Metadaten wesentlich, damit die Akten nicht nur durch die beteiligten Personen, sondern später auch durch andere Personen gefunden werden können.
Behördenberatung
Eine der Kernaufgaben des Archivs ist die Beratung der abgebenden Stellen bei ihrer Schriftgut- und Informationsverwaltung. Die Behördenberatung unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung von Registraturrichtlinien und Aktenplänen und dient damit bereits im Vorfeld des Entstehens von Unterlagen deren vollständiger und qualitätvoller Verwaltung und Sicherung.[4] Beigezogen wird das Archiv deshalb auch immer bei der Verfassung der Büroordnung sowie der Skartierungsordnung.
Das Archiv unterstützt die Dienststellen auch hinsichtlich der geeigneten Lagerbedingungen bei der Aufbewahrung von Schriftgut in der jeweiligen Dienststelle.
Akten- und Skartierungspläne
Nach der Skartierungsordnung (von Italienisch scartare = vernichten) des Wiener Magistrats haben alle Dienststellen gemeinsam mit dem Wiener Stadt- und Landesarchiv einen Akten- und Skartierungsplan (ASP) zu erstellen. Der Akten- und Skartierungsplan ist ein Verzeichnis über sämtliche in der Dienststelle geführten Akten, die zugehörigen Protokolle, Urkunden, Register, Datenanwendungen sowie sonstige Unterlagen und Arbeitsbehelfe. In diesem werden die jeweiligen Aufbewahrungsfristen und prospektiven Bewertungen hinsichtlich der Archivwürdigkeit festgelegt. Der Akten- und Skartierungsplan dient also der Evidenzhaltung von Aufbewahrungsfristen und archivischen Bewertungsentscheidungen.
Im Akten- und Skartierungsplan definieren die Dienststellen Sachgebiete, die sich in der Regel an den jeweiligen Aufgabengebieten orientieren. Für jedes Sachgebiet ist der Inhalt, die Aufbewahrungsfrist, die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften und die federführende Stelle zu bestimmen. Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv ist festzulegen, welche Sachgebiete als archivwürdig einzustufen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ganz oder teilweise in den Archivbestand zu überführen sind. Wenn Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet oder gelöscht werden können, wird dies ebenfalls festgehalten.
Im Zuge der flächendeckenden Umstellung auf elektronische Aktenführung (Elektronischer Akt [ELAK], siehe unten) im Rahmen von GEMMA 2.0 mussten die bestehenden ASPs überprüft und angepasst werden. Mit 1. März 2020 wurde die Skartierungsordnung daher neu erlassen. Sie regelt die Vorgehensweise der Dienststellen beim ordnungsgemäßen Aussondern von Unterlagen. Der ASP ist somit die Grundlage für die Umsetzung von elektronischer Protokollierung und Aktenführung im ELAK. Die nach Sachgebieten festgelegten Aufbewahrungsfristen und archivischen Bewertungen ermöglichen die fristgerechte und sachgemäße Aussonderung aus dem ELAK. Damit ist auch hier eine den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäße Vorgehensweise gewährleistet.[5]
Akten- und Skartierungspläne führen somit zu einer Effizienzsteigerung in den Dienststellen, da Unterlagen automationsunterstützt archiviert oder gelöscht werden. Das gesamte Anbieteverfahren von Akten gegenüber dem Wiener Stadt- und Landesarchiv wird damit vereinfacht. Transparente Abläufe und geringere Speicherkosten für Unterlagen führen zu enormen Kostenersparnissen. Die normenkonforme Vernichtung schützt die Dienststelle zudem vor unerwünschten rechtlichen Folgen, die aus dem Löschgebot des Datenschutzgesetzes entstehen. Darüber hinaus werden durch Akten- und Skartierungspläne die Leistungen der einzelnen Dienststellen transparent gemacht.
Bewertung
Die schiere Menge an Information, die in einer Dienststelle entsteht, macht eine Bewertung notwendig, bei der es um eine quantitative Verringerung bei qualitativer Verdichtung der Informationen geht. In den Akten- und Skartierungsplänen (siehe oben) ist die Bewertungsentscheidung bereits für einen großen Teil des im Kernmagistrat anfallenden Schriftguts auf Sachgebietsebene getroffen.[6] Die Bewertungsentscheidung gilt für alle Akten eines Sachgebiets. Die Bewertung von Einzelakten ist personell aufwendig und geschieht nur in wenigen Fällen. Sie wird nach Bewertungsempfehlungen vor allem bei Massenakten (bei Akten in Papierform zum Beispiel bei Strafakten und Patientenakten) angewendet.[7]
Unterlagen, die für die in der Dienststelle abzuwickelnden Geschäftstätigkeiten beziehungsweise Verfahren nicht mehr von Nutzen sind, haben ihren Primärwert verloren und sind in der Folge dem Archiv anzubieten.
Nur ein Teil dessen, was in den Dienststellen an Schriftgut produziert wird, ist einer künftigen Nutzung im Archiv dienlich, weist somit einen Sekundärwert auf und ist archivwürdig. Eine Reihe von Bewertungskriterien, die von Archivarinnen und Archivaren ausgearbeitet und angewendet werden, hilft bei der Entscheidung, ob etwas vernichtet oder dauerhaft aufbewahrt werden soll.[8]
Erst wenn das Archiv die Übernahme von Unterlagen oder Daten abgelehnt hat, dürfen diese datenschutzgerecht vernichtet oder gelöscht werden.
Archivwürdig sind gemäß Wiener Archivgesetz alle Unterlagen, die aufgrund ihrer rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedeutung für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung, berechtigte Belange der Bürgerinnen und Bürger, wissenschaftliche Forschung sowie für das Verständnis von Geschichte und Gegenwart von bleibendem Wert sind oder die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind.
Archivierung elektronischer Akten: Aussonderung und digitale Archivierung
Die Aussonderung von Schriftgut erfolgt in Rücksprache mit dem Wiener Stadt- und Landesarchiv nach Prüfung der Archivwürdigkeit (siehe oben).[9]
Überblick
Der Magistrat Wien und damit das Wiener Stadt- und Landesarchiv beschäftigen sich seit 2001 mit der digitalen Überlieferungsbildung und mit Lösungskonzepten für die Erhaltung digitaler Objekte. Datenverarbeitung ist im Magistrat Wien seit den 1960er Jahren präsent. Spätestens in den 1980er Jahren wurde die Ära der digitalen Verwaltung eingeleitet. Die Vorgängersysteme (IBS, PROFI) wurden ab 1998 durch die Einführung des elektronischen Aktes (ELAK) schrittweise ersetzt.
Durch die Inbetriebnahme des Wiener Archivinformationssystems (WAIS) im Jahr 2006 und die beginnende Erarbeitung von Akten- und Skartierungsplänen im selben Jahr wurde die Basis für die ab 2018 laufenden Projekte AWELA (Aussonderung Wien ELAK) und DILZA (digitales Langzeitarchiv) geschaffen. Aufgrund der kontinuierlich ansteigenden Zahl an Akten im ELAK, die das lebende System verlangsamen, und durch die neue Regelung zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde es notwendig, sich intensiver mit der Aussonderung von Akten zu beschäftigen. Daher wurde im Jahr 2018 das Projekt AWELA ins Leben gerufen. Die Hauptziele des Projekts sind die Implementierung eines Standardprozesses für die Aussonderung aus dem ELAK, die Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten und die Aussonderung und/oder Löschung von Altdaten. Als Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit benötigte es nicht nur rein technisches Wissen, sondern vor allem archivisches Know-how, das erst generiert werden musste.
Um die Archivierung digitaler Unterlagen zu ermöglichen, wurde das Projekt DILZA verwirklicht. Das Ziel des Projekts war die Beschaffung eines OAIS-konformen digitalen Archivs (OAIS: Open Archival Information System beziehungsweise Offenes Archiv-Informations-System, siehe unten). Es setzt somit an jenem Punkt an, an dem AWELA endet, nämlich bei der Erarbeitung eines automatisierten Übernahme-, Validierung, Ablage- und Verwaltungsprozesses digitaler Objekte.[10] Dieses Projekt wurde im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen.
Am 7. November 2023 beauftragte die Magistratsdirektion die Umsetzung der automationsgestützten und initialen Aussonderung elektronischer Akten in der bereits bewährten GEMMA-Form. GEMMA 3.0 (Initiale Aussonderung im Kernmagistrat) ist ein Projekt, mit dem die Aussonderung im Kernmagistrat (mit Ausnahme von WIGEV, Wien Kanal und Wiener Wohnen) abgewickelt wird. Das bedeutet, dass die elektronischen Akten entweder skartiert, das heißt gelöscht, oder im Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) digital archiviert werden. Dafür müssen die archivierten Metadaten aus dem ELAK im Archivinformationssystem an der richtigen Stelle der Tektonik andocken. WAIS Desk ist das federführende System im Wiener Stadt- und Landesarchiv, somit auch das Erschließungs- und Verzeichnungssystem. Darin bilden analoge (Papier) und digitale Unterlagen einer Dienststelle eine Einheit und sind gemeinsam in der Archivtektonik (siehe unten) durchsuchbar.
Der gesteckte Zeitrahmen umfasst die Jahre 2024 bis 2028. Nach der initialen Aussonderung aller bis zum GEMMA 3.0 Start angefallenen Akten erfolgt die regelmäßig stattfindende automatisierte Aussonderung, Validierung und digitale Archivierung der seither erzeugten Akten.
Standards
Sowohl in der Schriftgutverwaltung beziehungsweise beim Records Management der Behörde als auch in der digitalen Archivierung ist die Einhaltung von Standards essenziell. Dazu gehören die Verwendung von standardisierten Metadaten genauso wie die Normierung von verwendeten Dateiformaten. Als zentraler Standard für die digitale Archivierung gilt das OAIS-Modell (Open Archival Information System beziehungsweise Offenes Archiv-Informations-System). Dabei handelt es sich um ein Referenzmodell für ein dynamisches, erweiterungsfähiges Archivinformationssystem, das im August 2012 veröffentlicht wurde.
In Orientierung daran hat das Wiener Stadt- und Landesarchiv ein OAIS-konformes Archivsystem entwickelt. Dieses setzt sich aus Komponenten von Drittanbietern (startext und DIMAG, siehe unten bei Weblinks) sowie Eigenentwicklungen des Magistrats Wien zusammen. Zentral ist nach Abschluss von DILZA und der Umsetzung von GEMMA 3.0 das Thema des Preservation Plannings, welches das Wiener Stadt- und Landesarchiv in Zukunft dauerhaft beschäftigen wird.[11] Die digitale Archivierung von Behördenschriftgut ist aus mehreren Gründen herausfordernd. Während Papier mehrere hundert Jahre überdauern kann, kommt es bei digitalen Speichermedien meist schon nach einigen Jahren zu Informationsverlust.
Ein Teil dieses Problems ist das langfristige Auslesen von Informationen. Vielfach fehlen die Lesegeräte oder Programme, um Dokumente in einem veralteten Datenformat noch zugänglich zu machen. Um Datenverluste aufgrund der Alterung des Speichermediums zu verhindern, erfolgt eine regelmäßige Migration von älteren in aktuelle Datenformate.
Zusätzlich zum Preservation Planning ist auch der Access, also einerseits die Bereitstellung von Digitalisaten über das Wiener Archivinformationssystem als auch zukünftig die Verfügbarmachung von genuin digitalen Objekten und damit in Zusammenhang stehend die Einrichtung eines digitalen Lesesaals (Access nach OAIS, siehe beim Beitrag Archivnutzung).
Digitales Archivgut
Obwohl das Hauptaugenmerk speziell in der Laufzeit von GEMMA 3.0 beim ELAK liegt, werden auch Informationen aus Vorgängersystemen (IBS, PROFI) archiviert sowie die Archivierung von Informationen aus Fachinformationssystemen (FIS), E-Mail-Konten, Daten aus Geoinformationssystemen (GIS) und Weiterem parallel vorangetrieben.
Nach der Übernahme in das Archiv
Ordnen, verzeichnen, erschließen
Erschließung bezeichnet das Ordnen und Verzeichnen von Archivgut, um die Archivalien zu identifizieren und auffindbar zu machen (siehe die Beiträge zu den Beständen und ihrer Benutzung im Wiener Stadt- und Landesarchiv). Die Erschließung ist die Voraussetzung für die Benutzbarkeit eines Archivs und gehört somit zu den Kernaufgaben von Archivarinnen und Archivaren. Diese Aufgaben erfolgen dabei nach archivfachlichen Gesichtspunkten, indem der Entstehungszusammenhang und die Struktur des Archivguts transparent gemacht werden.
Die Archivtektonik, die im Wiener Archivinformationssystem WAIS abgebildet wird, bildet die Grundlage für die archivische Ordnung. Wie auch in anderen Archiven basiert die Erschließung im Wiener Stadt- und Landesarchiv auf dem ISAD(G), dem vom International Council on Archives (ICA) erarbeiteten International Standard of Archival Description (General) in der derzeit gültigen, zweiten Fassung aus dem Jahr 2000.[12] Das Wiener Archivinformationssystem WAIS bildet die Erschließung ab. Aufgrund des ISAD(G) erfolgt eine hierarchisch strukturierte, mehrstufige Verzeichnung vom Allgemeinen zum Besonderen. Allgemeine Erschließung hat dabei Vorrang vor Tiefenerschließung, wobei von der übergeordneten Einheit zur untergeordneten erschlossen wird. Um Redundanzen zu vermeiden, dürfen Angaben der übergeordneten Einheit bei der untergeordneten Einheit nicht wiederholt werden, zudem die Verzeichnung nicht von unten nach oben erfolgen.
Das zweite angewendete Erschließungsprinzip ist der ebenfalls vom International Council on Archives (ICA) verabschiedete ISAAR(CPF) (International Standard Archival Authority Record for Corporate Bodies, Persons, and Families), der von 1993 bis 1995 entwickelt und 1996 publiziert wurde.[13] In der 2004 aktualisierten Ausgabe wurde ein Anhang zur Verbindung von Autoritätseinträgen nach ISAAR(CPF) und archivarischer Verzeichnung nach ISAD(G) beigefügt. Mit diesen Standards können Aktenbildner beschrieben werden und somit das Provenienzprinzip umgesetzt, das heißt Herkunft (Provenienz), Kontext und Gebrauch archivischer Unterlagen dokumentiert werden. Damit ist nachvollziehbar, von welchem Registraturbildner ein Bestand stammt, es können einer solchen Autorität mehrere Archivbestände zugeordnet werden und auf diese Weise miteinander verbunden beziehungsweise verlinkt werden. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv unterscheidet zwischen Provenienzbildner und abgebender Stelle, da diese aufgrund von Zusammenlegungen oder Teilungen von Dienststellen nicht immer übereinstimmen.
ISAD(G) und ISAAR(CPF) sind somit Instrumente der Archivgutverwaltung und garantieren auf diese Weise die Zuverlässigkeit und Authentizität der Unterlagen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern.
Mit RiC-CM (Records in Contexts – Conceptual Model) wurde 2021 ein Standard für die Verzeichnung von Archivgut publiziert, der ISAD(G), ISAAR(CPF), ISDF (International Standard Description of Functions) und ISDIAH (International Standard Description of Institutions with Archival Holdings) miteinander verbindet und harmonisiert.[14] RiC-CM dokumentiert die wichtigsten Entitäten der archivischen Verzeichnung sowie ihre Eigenschaften und reagiert auf die durch die Digitalisierung entstandenen neuen Möglichkeiten.
Benutzung
Die Benutzung und Handhabung von Schriftgut ist – sofern keine Schutzfristen bestehen – nach Beratung und Bestellung im Lesesaal des Wiener Stadt- und Landesarchivs möglich. Weiterlesen im Artikel Archivnutzung.
Siehe auch
- Wiener Stadt- und Landesarchiv
- Wiener Stadt- und Landesarchiv/Archivnutzung
- Wiener Stadt- und Landesarchiv/Archivpersonal
- Wiener Stadt- und Landesarchiv/Bestandserhaltung
- Wiener Stadt- und Landesarchiv/Bestände
- Wiener Stadt- und Landesarchiv/Stadtgeschichte
- Wiener Stadt- und Landesarchiv/Verwaltungsgeschichte
Videos
Video: Stadt Wien/Bohmann Verlag: Strafakten im Wiener Stadt- und Landesarchiv, 1 Min. 32 Sek. [Stand: 12.10.2018]
Quellen
Literatur
- Heinrich Berg: Bewertung von EDV-Anwendungen im Magistrat der Stadt Wien. In: Scrinium 58 (2004), S. 44–59
- Susanne Fröhlich: Normen und Standards der digitalen Archivierung. In: Scrinium 68 (2014), S. 79-97
- Susanne Fröhlich: Digitale Archivierung leicht gemacht. In: Scrinium 69 (2015), S. 90-114
- Liane Kirnbauer-Tiefenbach, Digitale Überlieferungsbildung am Beispiel der Stadt Wien. In: Scrinium 74 (2020), S. 42-57
- Susanne Fröhlich / Liane Kirnbauer-Tiefenbach: "Preservation Planning" - was geht mich das an? In: Scrinium 78 (2024), S. 174-190
- ISAD(G) - Internationale Grundsätze für die archivische Verzeichnung. Übersetzt und neu bearbeitet von Rainer Brüning, Werner Heegewaldt und Nils Brübach. Nachdruck der 2., überarbeiteten Ausgabe. Marburg: Archivschule Marburg 2006 (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Institut für Archivwissenschaft, 23)
- Ferdinand Opll: Das Wiener Archivgesetz und seine Auswirkungen auf die Umsetzung archivalischen Aufgaben. In: Scrinium 56 (2002), S. 26 ff.
- Brigitte Rigele (Leitung) / Martin Ager / Katja Almberger / Susanne Fröhlich / Christine Gigler / Elisabeth Schöggl-Ernst: Empfehlung zur Bewertung von Strafakten der Landesgerichte 1945 bis 1974. Erstellt von den Mitgliedern der VÖA-Arbeitsgruppe „Überlieferungsbildung und Bewertung“. In: Scrinium 74 (2020), S. 179-194
- Brigitte Rigele (Leitung) / Martin Ager / Katja Almberger / Susanne Fröhlich / Christine Gigler / Elisabeth Schöggl-Ernst: Handreichung zur Bewertung digitaler Unterlagen. Erstellt von den Mitgliedern der VÖA-Arbeitsgruppe „Überlieferungsbildung und Bewertung“. In: Scrinium 75 (2021), S. 105-132
- Theodore R. Schellenberg: Die Bewertung modernen Verwaltungsschriftguts. Hg. v. Angelika Menne-Haritz. Marburg: Archivschule 1990 (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, 17) (Original: The Appraisal of Modern Public Records 1956)
- Karin Winter: Von 20 Jahren elektronischer Aktenführung zu digitaler Behördenberatung – ein Erfahrungsbericht aus dem Magistrat der Stadt Wien. In: Born digital – Neue Archivaliengattungen und ihre Bearbeitung im Archiv. Beiträge zum 28. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg. Marburg: Archivschule 2025 (im Druck)
Weblinks
- Magistratsabteilung 8 – Wiener Stadt- und Landesarchiv
- Magistratsabteilung 8 – Wiener Stadt- und Landesarchiv: Archivierung von Behördenunterlagen
- Wiener Archivinformationssystem WAIS
- Facebookauftritt des Wiener Stadt- und Landesarchivs
- Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare
- DIMAG (Digitales Magazin)
- Website: startext
Referenzen
- ↑ International Council on Archives: Weltweite allgemeine Erklärung über Archive, September 2013.
- ↑ Landesgesetzblatt für Wien, Nr. 42/2018, Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut (Wiener Archivgesetz - Wr.ArchG), aktuelle Fassung, 28. Juni 2018.
- ↑ 162. Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz), §3(6).
- ↑ Verband österreichischer Archivarinnen und Archivare (VÖA): Empfehlungen für die praktische Anwendung von archivischen Fachthemen in österreichischen Archiven.
- ↑ Zu ELAK und Behördenberatung siehe Karin Winter: Von 20 Jahren elektronischer Aktenführung zu digitaler Behördenberatung – ein Erfahrungsbericht aus dem Magistrat der Stadt Wien. In: Born digital – Neue Archivaliengattungen und ihre Bearbeitung im Archiv. Beiträge zum 28. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg. Marburg: Archivschule 2025 (im Druck).
- ↑ Zur Bewertung siehe Brigitte Rigele (Leitung) / Martin Ager / Katja Almberger / Susanne Fröhlich / Christine Gigler / Elisabeth Schöggl-Ernst: Handreichung zur Bewertung digitaler Unterlagen. Erstellt von den Mitgliedern der VÖA-Arbeitsgruppe „Überlieferungsbildung und Bewertung“. In: Scrinium 75 (2021), S. 105-132.
- ↑ Zur Bewertung von Einzelakten siehe Brigitte Rigele (Leitung) / Martin Ager / Katja Almberger / Susanne Fröhlich / Christine Gigler / Elisabeth Schöggl-Ernst: Empfehlung zur Bewertung von Strafakten der Landesgerichte 1945 bis 1974. Erstellt von den Mitgliedern der VÖA-Arbeitsgruppe „Überlieferungsbildung und Bewertung“. In: Scrinium 74 (2020), S. 179-194.
- ↑ Zu Primär- und Sekundärwert sowie der Bewertung von Schriftgut siehe Theodore R. Schellenberg: Die Bewertung modernen Verwaltungsschriftguts. Hg. v. Angelika Menne-Haritz. Marburg: Archivschule 1990 (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, 17) (Original: The Appraisal of Modern Public Records 1956).
- ↑ Zur Bewertung siehe Brigitte Rigele (Leitung) / Martin Ager / Katja Almberger / Susanne Fröhlich / Christine Gigler / Elisabeth Schöggl-Ernst: Handreichung zur Bewertung digitaler Unterlagen. Erstellt von den Mitgliedern der VÖA-Arbeitsgruppe „Überlieferungsbildung und Bewertung“. In: Scrinium 75 (2021), S. 105-132.
- ↑ Heinrich Berg: Bewertung von EDV-Anwendungen im Magistrat der Stadt Wien. In: Scrinium 58 (2004), S. 44–59; Liane Kirnbauer-Tiefenbach: Digitale Überlieferungsbildung am Beispiel der Stadt Wien. In: Scrinium 74 (2020), S. 42-57.
- ↑ Susanne Fröhlich / Liane Kirnbauer-Tiefenbach: "Preservation Planning" - was geht mich das an? In: Scrinium 78 (2024), S. 174-190.
- ↑ ISAD(G): General International Standard Archival Description – Second Edition, herausgegeben vom International Council on Archives (ICA); vergleiche dazu die Umsetzungsempfehlungen zu ISAD(G) und ISDIAH, herausgegeben vom Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare (VÖA) sowie auch die ISAD(G) - Internationale Grundsätze für die archivische Verzeichnung. Übersetzt und neu bearbeitet von Rainer Brüning, Werner Heegewaldt und Nils Brübach. Durchgesehener Nachdruck der 2., überarbeiteten Ausgabe Marburg: Archivschule Marburg 2006 (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Institut für Archivwissenschaft, 23).
- ↑ ISAAR(CPF): International Standard Archival Authority Record for Corporate Bodies, Persons, and Families, 2nd Edition.
- ↑ Records in Contexts – Conceptional Model.