Arnsteinpalais (15)
48° 11' 22.67" N, 16° 19' 59.91" E zur Karte im Wien Kulturgut
Arnsteinpalais (15., Braunhirschengrund; Gebiet zwischen Arnsteingasse, Reindorfgasse, Fünfhausgasse und Herklotzgasse).
Aus der Grundbuchsgeschichte des Areales kann zusammenfassend festgehalten werden,[1] dass Hugo Freiherr von Waldstätten[2] vier Weingärten von Johann Aigner sowie einen Acker vom Schottenstift, einen Acker(teil) vom Grafen Meraviglia, und einen weiteren Acker von den Karmelitern erwarb; die Gewähranschreibungen an diesen Gründen, die teils dem Wiener Domkapitel (Andreaskapelle), teils den Dominikanern (Predigerorden) dienstbar waren, erfolgten 1771–1776 (der Erwerb eines weiteren Ackers, dem Kloster St. Jakob dienstbar, wäre möglich, ist aber wegen des Verlustes der Grundbücher nicht verifizierbar; jedenfalls später gehörte dieser Grund auch dazu[3]). Hierauf wurde 1772 ein Haus mit Garten errichtet, das Mitte der 1780er Jahre das "Rothe Haus" genannt wurde. Die Liegenschaften wurden in der Folge zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt (wohl spätestens 1791) von Ernestine Gräfin von Rappach erworben (von wem, ist auch nicht feststellbar; möglicherweise nicht von Waldstätten, sondern einem unverbücherten Zwischeneigentümer, zumal in der Josefinischen Fassion 1786 nicht auch in den Grundbüchern – Joseph von Rueff als Besitzer aufscheint), die den Gesamtkomplex am 21. Oktober 1793 den Eheleuten Nathan Adam und Franziska Arnsteiner (1797 Ritter von, 1798 Freiherr von Arnstein) verkaufte. Für die in einem Teil der Literatur vertretene Auffassung, der Grund habe der Erzherzogin Marie Christine gehört, fanden sich keinerlei Anhaltspunkte.
Arnsteins geistreiche Gattin verstand es, das Palais (zu dem ein großer Park gehörte) zu einem Treffpunkt von hervorragenden Persönlichkeiten auf den Gebieten der Kunst, Literatur und Finanzen zu machen.
Nach Arnsteins Tod wurde der Besitz von 1845 an allmählich verbaut; unter anderem entstanden die Arnsteingasse und der Henriettenplatz. Inmitten des verbliebenen Parks errichtet Franz Pokorny ein geschmackvolles Sommertheater (Braunhirschentheater), das am 1. Juli 1849 eröffnet wurde. Von Flora Arnstein (verehelichte Fries) kaufte 1868 die Gemeinde Rudolfsheim den ganzen Besitz, ließ ihn parzellieren und verbauen sowie die Floragasse durchbrechen (seit 1894 Meinhartsdorfer Gasse).
Literatur
- Felix Czeike: XV. Rudolfsheim-Fünfhaus. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 15), S. 8
- Felix Czeike: Rudolfsheim-Fünfhaus 90 Jahre bei Wien. 1982, S. 18
- Franz Echsel: Rudolfsheim. 1888, S. 82 f.
- Gustav Gugitz: Bibliographie zur Geschichte und Stadtkunde von Wien. Hg. vom Verein für Landeskunde von Niederösterreich und Wien. Band 4: Profane Topographie nach den 21 Bezirken (2.-21. Bezirk). Wien: Jugend & Volk 1958, S. 375
- Alfred Waldstätten: Das Entstehen des Arnsteinschen Schloßgrundes. Das Sommerhaus des Freiherrn von Waldstätten oder das Rothe Haus sowie die späteren Erwerbungen und weitere Beiträge zur Siedlungsgeschichte des heutigen XV. Wiener Gemeindebezirkes. Wien, April 1993 (Manuskript in der Bibliothek des Wiener Stadt- und Landesarchivs, W 870). Zweite, kaum veränderte Fassung Feber 2019
Referenzen
- ↑ Zur Grundbuchsgeschichte: Quellenstudie von Alfred Waldstätten: Das Entstehen des Arnsteinschen Schloßgrundes. Das Sommerhaus des Freiherrn von Waldstätten oder das Rothe Haus sowie die späteren Erwerbungen und weitere Beiträge zur Siedlungsgeschichte des heutigen XV. Wiener Gemeindebezirkes. Wien, April 1993 (Manuskript in der Bibliothek des Wiener Stadt- und Landesarchivs, W 870). Zweite, kaum veränderte Fassung Feber 2019.
- ↑ 1737–1800; er war damals Niederösterreichischer Landrat (= Richter des Niederösterreichischen Landrechtes). Vgl. Alfred Waldstätten: Das Entstehen des Arnsteinschen Schloßgrundes. Das Sommerhaus des Freiherrn von Waldstätten oder das Rothe Haus sowie die späteren Erwerbungen und weitere Beiträge zur Siedlungsgeschichte des heutigen XV. Wiener Gemeindebezirkes. Wien, April 1993 (Manuskript in der Bibliothek des Wiener Stadt- und Landesarchivs, W 870). Zweite, kaum veränderte Fassung Feber 2019.
- ↑ Nach Aufhebung des Klosters St. Jakob gehörte dieser Grund (mit anderen) zu einer Kameralherrschaft.