Unterrichtsministerium
Die zuvor amtierende Studienhofkommission ging am 29. April 1848 (letzte Sitzung) im Unterrichtsministerium auf, das mit kaiserlicher Entschließung vom 23. März 1848 geschaffen wurde (Ministerium des öffentlichen Unterrichtes[1]. Am 28. Juli 1849 wurde Graf Thun von Kaiser Franz Joseph I. zum Minister des Cultus und Unterrichtes ernannt und war somit auch für alle Religionsangelegenheiten zuständig. Das Ministerium führte bis zum Ende der Monarchie die Bezeichnung k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht, seit 1903/1904 mit der Schreibung "Kultus" statt "Cultus".[2]
Von den Unterrichtsministern der Frühzeit sind:
- Franz Freiherr von Sommaruga (27. März - 9. Juli 1848) und
- Leo Graf Thun-Hohenstein (28.Juli 1848-21. Oktober 1860) hervorzuheben.
Das Unterrichtsministerium wurde im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen der staatsrechtlichen Gestaltung der Monarchie vom Kaiser in einem Schreiben an Ministerpräsident Johann Bernhard von Rechberg-Rothenlöwen vom 20. Oktober 1860 aufgelöst.[3] Mehr als ein halbes Jahrzehnt führte eine Sektion des Staatsministeriums seine Agenden. Mit der Wiedererrichtung des Unterrichtsministeriums (kaiserliches Handschreiben vom 2. März 1867[4]) beginnt jener Abschnitt seiner Geschichte, der durch die verfassungsmäßige Verankerung der Staatsgrundgesetze gekennzeichnet ist.
Diese Periode wurde eingeleitet durch Anton Josef Hye (ab 1869 Freiherr von Gluneck), dem von 30. September 1867 bis 1. Februar 1870 Leopold Hasner Ritter von Artha folgte, in dessen Amtszeit die Reform des Volksschulwesens in Österreich fällt (Reichsvolksschulgesetz). Ihm folgte Karl von Stremayr, der dreimal als Unterrichtsminister fungierte: zuerst bis 12. April 1870, dann vom 30. Juni 1870 bis zum 4. Jänner 1871 und vom 25. November 1871 bis zum 12. August 1879.
Zu den späteren k.k. Unterrichtsministern gehörten Paul Gautsch von Frankenthurn (1895-1897) und Max Hussarek von Heinlein (1911-1917).
Zu Beginn der Republik kam es durch das Deutsch-österreichische Staatsamt für Unterricht (seit 1920 Bundesministerium für Unterricht) zur Abänderung des Reichsvolksschulgesetzes: die dreiklassige Bürgerschule wurde zur vierklassigen Hauptschule, 1928 erschienen neue Lehrpläne; in Wien entstanden neue Universitätsinstitute, die Akademie für Musik und darstellende Kunst wurde in eine Lehranstalt mit Hochschulrang umgewandelt.
Das Bundesministerium für Unterricht hörte infolge der Suspension der Bundesregierung am 13. März 1938 zu bestehen auf. Das Unterrichtsministerium der zweiten Republik begann am 27. April 1945 am Minoritenplatz seine Tätigkeit als "Staatsamt für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten". Die führende Persönlichkeit war zunächst KPÖ-Staatssekretär Ernst Fischer, dem am 20. Dezember 1945 in der Bundesregierung Figl I als Unterrichtsminister Felix Hurdes (ÖVP) folgte, der bis 23. Jänner 1952 amtierte. Nach ihm wurde Ernst Kolb ernannt, auf den am 31. Oktober 1954 Heinrich Drimmel folgte, der bis 2. April 1964 amtierte. Es sollte bis zum großkoalitionären Schulgesetzwerk 1962 dauern, dass das österreichische Schulwesen von der Volksschule bis zur Lehrerbildung einer umfassenden Reform unterzogen werden konnte.
Sitz
Das Bundesministerium hat seinen Sitz im ehemaligen Starhembergpalais. Das k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht befand sich seit 1872 hier, nachdem es noch 1868 in der Wipplingerstraße 29 untergebracht war.
Einzelnachweise
- ↑ "Wiener Zeitung" vom 24. März 1848, S. 1
- ↑ Staatshandbuch 1903 bzw. 1904
- ↑ "Wiener Zeitung" vom 21. Oktober 1860, S. 4235
- ↑ "Wiener Zeitung", 9. März 1867, S. 1
Literatur
- Bundesministerium für Unterricht [Hg.]: 100 Jahre Unterrichtsministerium 1848-1948. 1948