Zur goldenen Sonne (Apotheke)
Apotheke "Zur goldenen Sonne", gegründet am 30. Jänner 1783, geschlossen 1839 durch Transferierung in die Vorstadt Altlerchenfeld
Die Apotheke "Zur Sonne" war eine jener Apotheken, die im Zuge der Freigabe des Apothekengewerbes ab 1782 gegründet werden konnte. Ihr erster Besitzer war Karl Josef Offermann, dem am 30. Jänner 1783 die Personalbefugnis verliehen wurde. Er eröffnete die Apotheke im Haus Konskriptionsnummer 236 (später 452 bzw. 419, ursprünglich Am Hof 15, heute Am Hof 12, Urbanihaus).
Nach über einem Jahrzehnt verkaufte er die Befugnis mit Vertrag vom 22. März 1794 um 8.800 Gulden an Karl Gampert, der die Apotheke Ende Mai 1794 übernahm. Die offizielle Befugnis des Magistrats erhielt Gampert jedoch erst am 19. August 1794. An die Genehmigung war die Bedingung geknüpft, dass Gampert die Medikamente mit einem Nachlass von 25 Prozent auf die geltende Taxe abzugeben habe. Erst drei Jahre später, am 18. August 1797, wurde Gampert das Bürgerrecht verliehen.
Die Apotheke befand sich von Anfang an in einem starken Konkurrenzverhältnis. Die Apotheke "Zum Straußen", die Apotheke "Zum Reichsapfel", die Apotheke "Zum goldenen Hirschen" und die Apotheke "Zum weißen Engel" standen in unmittelbarer Nähe. Die Apotheke "Zur Sonne", die noch über keine Stammkundschaft verfügte, hatte daher von Beginn an nur sehr geringe Überlebenschancen. Gampert gelang es immerhin, die Apotheke ein weiteres gutes Jahrzehnt lang zu führen, ohne in Konkurs zu schlittern.
Nach der bedingungslosen Zurücklegung der Konzession wurde die Befugnis am 7. Oktober 1806 dem aus Neuhaus in Böhmen stammenden Anton Vinzenz Frey verliehen. Bei der Entscheidung für die Verleihung der Befugnis an einen so jungen Apotheker spielten Freys Verdienste bei einem während der napoleonischen Kriege durchgeführten Medikamententransport eine wesentliche Rolle. Frey war dabei in die Gefangenschaft der Franzosen geraten. Er beschäftigte 1807 nur zwei Gehilfen.
Die Übernahme der Apotheke durch Frey stand von Anfang an unter keinem günstigen Stern. 1808 verlegte Leopold Vollgruber die Apotheke "Zum weißen Engel" ins Haus Konskriptionsnummer 352 Am Hof (heute Teil des Areals Am Hof 5). Der Einspruch Freys blieb aber ungehört.
Apotheker Frey hielt dem wirtschaftlichen Druck trotz seiner sparsamen Personalpolitik nur eineinhalb Jahre stand. Schon am 14. Mai 1808 legte er die Befugnis bedingt zurück und schlug vor, diese an Michael Schmidt zu verleihen, der sich bereits seit Längerem um eine Konzession bemühte. Aus rechtlichen Erwägungen musste der Magistrat diese Art der Übergabe mittels Dekret vom 4. Juni 1808 abweisen: Bedingte Anheimsagungen waren nach der damals geltenden Gesetzeslage nicht gestattet. In Reaktion darauf legte Frey die Apothekenbefugnis am 20. Juni 1808 bedingungslos zurück.
Erst am 19. Juli 1810 wurde die Konzession an eben jenen Michael Schmidt erteilt, der schon zwei Jahre zuvor zur Diskussion gestanden war. Gleichzeitig wurde ihm das städtische Bürgerrecht verliehen.
Im selben Jahr erfolgte, offenbar um zumindest ein wenig räumlichen Abstand zur Konkurrenz zu gewinnen, die Übersiedlung in das an der Ecke der Drahtgasse gelegene Haus Judenplatz 7.1816 meldete Schmidt im Zuge der Erwerbsteuerentrichtung die Adresse Konskriptionsnummer 372 (Judenplatz 3; Nummerierung nach Zusammenlegung mit Konskriptionsnummer 371 neu Konskriptionsnummer 342 "Zur kleinen heiligen Dreifaltigkeit", d. i. Judenplatz 7) sowie die Beschäftigung von zwei Gehilfen und einem Laboranten. Das Haus stand nicht in seinem Besitz.
Gegen Ende der dreißiger Jahre bemühte sich Schmidt, den Standort der Apotheke, deren Geschäftsentwicklung offenbar zu wünschen übrig ließ, in eine Vorstadt, im speziellen Fall auf den Rennweg, zu transferieren. Als ihm die Übersiedlung verwehrt wurde, legte Schmidt die Apothekenbefugnis zurück, was mit Magistratsdekret vom 13. September 1838 akzeptiert wurde.
Das Personalgewerbe wurde am gleichen Tag dem Apotheker Franz Kukla unter der Bedingung verliehen, dass er zumKammerhandel-Einlösungsfonds den angebotenen Betrag von 150 Gulden C.-M. erlege.
Als auch Kukla die schlechten Geschäftsbedingungen am Judenplatz – konkurrenziert durch die Apotheken "Zum Mohr", "Zum weißen Storch" und "Zum roten Krebs" im Bereich Tuchlauben/Hoher Markt sowie "Zum weißen Engel", "Zum goldenen Reichsapfel" und "Zum goldenen Strauß" im Bereich Bognergasse/Freyung – wirtschaftlich nicht mehr ertrug, wandte er sich, wie bereits sein Vorgänger mit dem Ersuchen an den Magistrat, die Apotheke in eine Vorstadt verlegen zu dürfen. Er wählte die Vorstadt Altlerchenfeld. Dem Ersuchen wurde am 1. August 1839 stattgegeben. Damit endet die Geschichte der Apotheke "Zur Sonne".
Als Standort der neuen Apotheke wurde die Altlerchenfelder Hauptstraße Konskriptionsnummer 164 (8, Lerchenfelder Straße 82) festgelegt. Am 4. Mai 1843 erhielt die Apotheke über Antrag Kuklas mit Magistratsgenehmigung das neue Schild "Zum Weltheiland". Kukla legte bereits am 31. März 1845 die Personalbefugnis zurück. Die Apotheke besteht unter diesem Schild bis heute. Sie übersiedelte 1899 an ihren heutigen Standort im achten Bezirk, Lerchenfelder Straße 122.
Besitzerliste
- 1783–1794 Karl Josef Offermann
- 1794–1806 Karl Gampert
- 1806–1808/1810 Anton Vinzenz Frey
- 1810–1839 Michael Schmidt
Standorte
- 1783–1815 Am Hof 12 (Konskriptionsnummer 419/452/236)
- 1815–1839 Judenplatz 7 (Konskriptionsnummer 271–272/371–372/342)
- 1839 In die Vorstadt Altlerchenfeld transferiert
Apothekenschild
- seit 1783 "Zur (goldenen) Sonne"
Literatur
- Felix Czeike: Geschichte der Wiener Apotheken, Die Apotheken im heutigen ersten Wiener Gemeindebezirk. Innsbruck: Studienverlag. Band 50, 2010, S585-588