Ämter

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Letzte Änderung am 17.07.2023 durch WIEN1.lanm08uns

Seit dem Spätmittelalter wurde es notwendig, dass die städtische Verwaltung nicht nur von einzelnen Amtsträgern aus dem Kreis des Rates, sondern von Ämtern mit entsprechendem, von der Stadt dauerhaft besoldeten Personal ausgeübt wurde (Mittelalterliche Ämter). Als städtische Ämter existierten um 1500:

Seit der Stadtordnung von 1526 erhielten diese Ämter eine in der frühen Neuzeit nur noch wenig veränderte Struktur. Im Jahr 1783 mit der Magistratsreform gliederte sich der nunmehr geschaffene Magistrat in drei Senate. Der Senat "in publico-politicis et oeconomicis" war für die eigentliche Verwaltungstätigkeit zuständig, die übrigen beiden Senate für Gerichtsangelegenheiten. 1783 bestanden in der Verwaltung folgende Ämter:

1805 kamen dazu eine Beleuchtungsanstalt und das Zimentierungsamt (4., Ziegelofengasse 6); außerdem kam es zu einer Trennung von Unschlitthandlungsamt und Unschlittschmelzamt sowie von Kirchenmeisteramt und Totenbeschreibamt.

Für die den Magistratsräten ab 1783 ad personam zugeteilten Referate wurde ab 1812 die Bezeichnung Departement gebraucht. Ab da bestanden Departments und städtische Ämter (Hilfsämter) parallel, wobei letztere teilweise den Departments zugeordnet waren.

Zwischen 1807 und 1814 übernahm die Stadt die Bürgerspital-Wirtschaftskommission als Amt, 1826 das Bürgerliche Zeughaus und 1837 die provisorische vereinigte Verwaltung des Inquisitenspitals und der Strafanstalt; hingegen wurden 1817 das Kasten- und Unschlittamt, 1830 das Taz- und Musikimpostamt sowie 1828 Mautpersonal ausgeschieden. 1835 wurde das Unterkammeramt eine selbständig städtische Baubehörde, dem 1848 die Beleuchtungsanstalt und das Bürgerliche Zeughaus unterstellt wurden. 1839 wurde das Marktamt, 1842 das Stadtphysikat begründet.

1847 bestanden im Magistrat bereits 17, 1861 19 Departements denen die Städtischen Ämter zugeordnet waren.

Nach 1850 wurden im Zuge einer Organisationsstraffung das Tax-, Depositen-, Totenbeschreib-, Kirchenmeister- und Grundbuchsamt als eigene Ämter aufgelöst und die Agenden an bestehende Einrichtungen übertragen. Neue Aufgaben wurden städtischen Anstalten übertragen: 1848 die Gefangenenhausverwaltung, die Arbeits- und Besserungsanstalt und Versorgungshäuser, 1856 die Schlachthäuser (Zentralmarkthalle), die Rathausinspektion sowie die Gefangenenaufsicht, ab 1864 städtische Waisenhäuser.

Um das Funktionieren nach der des zweiten Stadterweiterung (Eingemeindung der Vororte 1890/92) angewachsenen Verwaltungsapparats zu gewährleisten, kam es nach der Erlassung des Gemeindestatuts 1890 zur Ausarbeitung einer neuen Geschäftsordnung (Bestätigung durch den niederösterreichischen Statthalter am 28. Oktober 1891). Die Aufgaben der zentralen Verwaltung übernahmen 23 (ab 1892 19) Magistratsdepartements. Der Wunsch nach Vereinfachung des Geschäftsgangs führte 1901 zu einer Reform, die eine geänderte Gliederung des Magistrats bewirkte und die Magistratsdepartements durch Magistratsabteilungen ersetzte, der eine Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien vorausging. Zwischen 1892 und 1901 bestanden folgende Magistratsdepartements:

Departement I - Rechtsdepartement (1891-1901) Departement II - Statistisches Departement (1891-1901) Departement III - Finanz- und Kultuswesen (1891-1901) Departement IV - Städtische Bauten und sonstige ökonomische Angelegenheiten (1891-1901) Departement V - Straßen- und Verkehrswesen (1891-1901) Departement VI - Verwaltung der Stiftungs- und städtischen Bauten (1891-1901) Departement VII - Wasserleitungs- und Bäderangelegenheiten (1891-1901) Departement VIII - Sanitätswesen (1891-1901) Departement IX - Baupolizei (1891-1901) Departement X - Schulwesen (1891-1901) Departement XI - Armenpflege (1891-1901) Departement XII - Armenkinderpflege (1891-1901) Departement XIII - Kranken- und Unfallversicherung (1891-1901) Departement XIV - Sicherheitswesen, Feuerwehr- und Angelegenheiten der öffentlichen Beleuchtung (1891-1901) Departement XV - Markt- und Approvisionierungswesen (1891-1901) Departement XVI - Militärangelegenheiten und Bevölkerungswesen (1891-1901) Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten (1891-1892) Departement XVIII - Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten (1891-1892) Departement XIX - Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen (1891-1892) Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten, allgemeine Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten (1892-1901) Departement XVIII - Gewerbeangelegenheiten, Genossenschafts- und Hausierwesen und Betriebskrankenkassen (1892-1901) Departement XIXa - Straßenangelegenheiten (1900-1901) Departement XIXb - Kanalisierungswesen (1900-1901)

Ab 1902 wurden schließlich Magistratsabteilungen eingeführt deren Einteilung sich in mehrfachen Reformen der Geschäftseinteilung änderte.

Siehe

Literatur

  • Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 80-86.
  • Richard Perger: Der organisatorische und wirtschaftliche Rahmen, in: Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 1), Wien/Köln/Weimar: 2000, S. 199-246, hier 214-219.
  • Rudolf Till: Geschichte der Wiener Stadtverwaltung in den letzten zweihundert Jahren. Wien: Jugend & Volk 1957