Wiener Landtag

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Sitzung des Wiener Landtags am 4. Oktober 2001
Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Institution
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1920
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  28589
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Wien wird Bundesland, Stadtverfassung, Ausstellung 100 Jahre Wiener Landtag
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Sitzung des Wiener Landtags am 4. Oktober 2001

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Wiener Landtagssitzung (1952)
Ausstellung des Wiener Stadt- und Landesarchivs "100 Jahre Wiener Landtag. Eine Zeitreise 1920-2020", kuratiert von Barbara Steininger, im Steinsaal des Wiener Rathauses.

Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, in Kraft getreten am 10. November 1920, sah Wien als weitgehend eigenständigen Landesteil von Niederösterreich vor, der In den nicht gemeinsamen Angelegenheiten die Stellung eines eigenständigen Landes genoss. Der Wiener Gemeinderat trat daher am 10. November 1920 erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss am gleichen Tag die in ihren Grundzügen bis heute gültige Wiener Stadtverfassung (siehe: Wien 1920-1980 (ÖNB)). Sie wurde, von Bürgermeister Jakob Reumann "als Landeshauptmann" beurkundet, am 18. November 1920 als Nummer 1 im neuen Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht und trat statt dem bis dahin geltenden Gemeindestatut sofort in Kraft. Seit damals ist Wien auch Bundesland.

Die Verfassung hatte offen gelassen, ob beziehungsweise welche Angelegenheiten die beiden neuen Bundesländer Wien und Niederösterreich-Land (ohne Wien) weiterhin gemeinsam entscheiden würden, und daher neben dem neuen Wiener Landtag und dem Niederösterreichischen Landtag auch noch einen Gemeinsamen Landtag vorgesehen. Dieser wurde Ende 1921 aufgelöst (siehe Trennungsgesetz).

Der Wiener Landtag hatte (wie der Gemeinderat) bis 1923 165 Mandatare, dann 120. Seit 1932 umfasst er 100 Abgeordnete. Er ist in seiner personellen Zusammensetzung mit dem Gemeinderat ident; die Sitzungen werden jedoch getrennt abgehalten und von eigenen Vorsitzenden präsidiert. Die Legislaturperiode beträgt (analog zum Gemeinderat) fünf Jahre. Wahlergebnisse: Gemeinderatswahlen. Während des autoritären Ständestaates 1934-1938 sowie während der NS-Diktatur 1938-1945 gab es keinen demokratisch gewählten Vertretungskörper.

Siehe auch: Wiener Gemeinderat und Landtag in der Besatzungszeit, Ausstellung 100 Jahre Wiener Landtag

Erste Präsidentinnen und Präsidenten des Wiener Landtags

Zweite Präsidentinnen und Präsidenten des Wiener Landtags

Dritte Präsidentinnen und Präsidenten des Wiener Landtags

Quellen

Literatur

  • Bernard Hachleitner/Christian Mertens [Hg.]: Wien wird Bundesland. Die Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Salzburg/Wien: Residenz 2020
  • Barbara Steininger: Der Wiener Gemeinderat und der Wiener Landtag – Eine Zeitreise 1848-2013. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 2013 (Wiener Geschichtsblätter, Beiheft 2/2013), S. 14 f., 18 f., 21, 26
  • Barbara Steininger: Der Wiener Landtag – eine Zeitreise 1920-2020. Wien. 100 Jahre Wiener Landtag, herausgegeben von der Stadt Wien, 2020, S. 18-33

Weblinks