Politikerinnen in der Ersten Republik

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Plakat für eine Frauentagsversammlung mit Karl Seitz, Adelheid Popp, Therese Schlesinger, Anna Boschek, Wien 1918, Wienbibliothek im Rathaus, Plakatsammlung, Signatur: P-35497
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Datum vonDatum (oder Jahr) von 1918
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1938
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BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Plakat für eine Frauentagsversammlung mit Karl Seitz, Adelheid Popp, Therese Schlesinger, Anna Boschek, Wien 1918, Wienbibliothek im Rathaus, Plakatsammlung, Signatur: P-35497

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Wiener Politikerinnen in der Ersten Republik

In Wien waren Frauen bis 1918 von der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts ausgeschlossen. Für den im Revolutionsjahr 1848 gebildeten Wiener Gemeinderat entwickelte sich ein an Besitz und Bildung geknüpftes Privilegienwahlrecht heraus. Frauen waren davon grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn sie die Voraussetzungen erfüllten. Dies war nicht selbstverständlich: Auf kommunaler Ebene differenzierten viele Gemeinden nicht nach dem Geschlecht und auch für manche Landtage waren Frauen stimmberechtigt, wenn sie über den entsprechenden Besitz beziehungsweise die damit verbundene Steuerleistung verfügten. In der Regel mussten sie sich bei der Stimmabgabe durch Ehemänner oder Bevollmächtigte vertreten lassen. In Wien hielt sich mit dem Kurienwahlrecht bis zum Ende der Monarchie ein System, das jene privilegierte, die über Besitz und Bildung verfügten und Frauen automatisch ausschloss.

Wenige Tage vor dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns, am 21. Oktober 1918, traten die im Jahr 1911 gewählten deutschsprachigen Abgeordneten des Reichsrats zur Provisorischen Nationalversammlung zusammen. Am 30. Oktober legten bürgerliche und sozialdemokratische Frauenorganisationen diesem Gremium ein gemeinsames Gesuch auf politische Gleichberechtigung der Frauen vor. Mit Beschluss vom 30. Oktober 1918 wurde die Vereins- und Versammlungsfreiheit ohne Unterschied des Geschlechts verkündet. Artikel 9 des Staatsgrundgesetzes vom 12. November 1918 bestimmte, dass die noch zu erlassende Wahlordnung für die Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung "auf der Verhältniswahl und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts" zu beruhen hat. Artikel 10 setzte fest, dass das Wahlrecht und das Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen habe. Zudem wurde festgehalten, dass bis zur Neuwahl die bestehenden Gemeindevertretungen nach den Anweisungen des Staatsrates durch eine angemessene Zahl von Vertretern der Arbeiterschaft zu ergänzen waren. Das Staatsgrundgesetz vom 12. November 1918 fixierte damit das Frauenwahlrecht sowohl auf bundesstaatlicher als auch auf kommunaler Ebene.

Mit dem Erhalt des Stimmrechts wurden Frauen für die Parteien auch als Wahlvolk interessant und entsprechend umworben. Den zeitgenössischen Geschlechtszuschreibungen entsprechend, wurden sie dabei in erster Linie in ihrer Rolle als "Mütter" und "Ehefrauen" adressiert. Im Vorfeld der Wahlen informierten Tageszeitungen und teils auch Frauenvereine über den Ablauf des Wahlgangs. Reges Interesse herrschte auch am Stimmverhalten der Wählerinnen, weshalb in der Ersten Republik die abgegebenen Stimmen je nach Geschlecht verzeichnet wurden.

Die Wahlergebnisse der Gemeinderatswahlen von 1891 bis 1932.

Frauen im provisorischen Gemeinderat (3. Dezember 1918 bis 22. Mai 1919)

Die Mitglieder des provisorischen Gemeinderats, der vom 3. Dezember 1918 bis zum 22. Mai 1919 tagte, waren noch nicht durch demokratische Wahlen legitimiert, sondern wurden von ihren jeweiligen Parteien entsandt. Die Verhandlungen darüber, welche Partei wie viele Mandatare stellen sollte, wurden in den sogenannten "Obmännerkonferenzen" geführt, die während des Ersten Weltkriegs anstatt der ausgesetzten Gemeinderatssitzungen stattfanden. Ihr gehörten Vertreter aller 1914 im Gemeinderat vertretenen Parteien an. Da das Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich festsetzte, dass die bestehenden Gemeindevertretungen bis zu den Neuwahlen durch eine "angemessene Zahl von Vertretern der Arbeiterschaft" zu ergänzen seien, musste die Anzahl der seit 1900 im Gemeinderat vertretenen sozialdemokratischen Mitglieder entsprechend erhöht werden. Hinsichtlich der Beteiligung von Frauen gab es allerdings keine Vorgaben.

Am 11. November 1918 schlug Jakob Reumann, Sprecher der Sozialdemokraten, in der Obmännerkonferenz vor, die Anzahl der 165 Gemeinderatsmandate beizubehalten, wovon 82 auf die Christlichsozialen, 60 auf die Sozialdemokraten und 23 auf die Freiheitlich-Liberalen entfallen sollten. Weiters sollten die Christlichsozialen und die Sozialdemokraten jeweils zehn Mandate und die Freiheitlich-Liberalen vier Mandate an Frauen vergeben. Endgültig beschlossen wurde die Mandatsverteilung für den provisorischen Gemeinderat in der Obmännerkonferenz am 16. November 1918. Die Parteien hatten sich darauf geeinigt, 84 Mandate mit Vertretern der Christlichsozialen, 60 mit Sozialdemokraten, 19 mit Deutschfreiheitlichen und zwei mit Deutschnationalen zu besetzen. Die Anzahl der von Reumann vorgeschlagenen Mandatarinnen hatte sich jedoch halbiert: Christlichsoziale (CSP) und Sozialdemokraten (SDAP) entsandten jeweils fünf Frauen, die Deutschfreiheitlichen (DF) zwei. So zogen am 3. Dezember 1918 erstmals zwölf weibliche Abgeordnete in den insgesamt aus 165 Mitgliedern bestehenden provisorischen Gemeinderat ein. Sechs dieser zwölf Frauen gehörten im März 1919 auch der Konstituierenden Nationalversammlung an und waren somit auch die ersten Parlamentarierinnen Österreichs.

Anna Boschek (SDAP) Alma Motzko (CSP) Gabriele Proft (SDAP) Amalie Seidel (SDAP)
Hildegard Burjan (CSP) Anitta Müller-Cohen (DF) Aloisia Schirmer (CSP) Anna Strobl (CSP)
Emmy Freundlich (SDAP) Adelheid Popp (SDAP) Marie Schwarz (DF) Gabriele Walter (CSP)


Der provisorische Gemeinderat, der – wie der Name zum Ausdruck bringt – als Übergangslösung installiert war, sollte die Gemeindegeschäfte bis zur Neuwahl weiterführen. Zudem war er damit beauftragt, vor dem Hintergrund der geänderten rechtlichen und politischen Verhältnisse eine neue Gemeindeverfassung und vor allem ein neue Gemeindewahlordnung auszuarbeiten. Dazu wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet, dem auch die Mandatarinnen Anna Boschek, Gabriele Proft, Hildegard Burjan, Gabriele Walter und Marie Schwarz angehörten. Am 6. März 1919 wurde der ausgearbeitete Vorschlag für eine neue Wahlordnung vom Wiener Gemeinderat genehmigt. Dieser wurde am 7. März der provisorischen Landesversammlung von Niederösterreich vorgelegt und am 12. März 1919 in der vorgelegten Fassung angenommen. In weiten Teilen orientierte sich die Wiener Gemeindewahlordnung an den für die Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung getroffenen Bestimmungen (StGBl Nr. 115/1918).

Das Gesetz vom 12. März 1919 betreffend Änderungen des Gemeindestatutes der Stadt Wien hält fest, dass die Mitglieder des Gemeinderates aufgrund "des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechtes ohne Unterschied des Geschlechtes nach dem Verhältniswahlverfahren mit gebundener Liste" gewählt werden sollten. Die Anzahl der Mandatare wurde auf 165 festgelegt und die Funktionsperiode auf fünf Jahre beschränkt. Wahlberechtigt waren nach der neuen Gemeindewahlordnung all jene deutschösterreichischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien, ohne Unterschied des Geschlechts, die vor dem 1. Jänner des Kalenderjahres der Wahlverlautbarung das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Ausgeschlossen vom Wahlrecht waren beispielsweise Personen, die sich bestimmter strafrechtlicher Verbrechen schuldig gemacht hatten sowie "Frauenspersonen, die wegen gewerbsmäßiger Unzucht von der Sicherheitsbehörde bestraft worden sind" oder "unter sittenpolizeilicher Überwachung" standen. Paragraf 57 der Wahlordnung ordnete den Sprengelwahlbehörden an, die Anzahl der Wähler nach Geschlechtern getrennt zu verzeichnen. Die ersten Wahlen gemäß der neuen Wahlordnung wurden am 4. Mai 1919 abgehalten. Amtlich normierte Stimmzettel gab es noch nicht, vorgegeben war lediglich, dass der Stimmzettel "von weichem Papier" sein musste. Dies führte dazu, dass Parteien vorgefertigte Stimmzettel in diversen Zeitungen und Zeitschriften abdruckten, welche nur noch ausgeschnitten und zur Wahl mitgebracht werden konnten.

Die Gemeinderatswahlen vom 4. Mai 1919 (Wahlperiode: 22. Mai 1919 bis 13. November 1923)

Die Gemeinderatswahlen vom 4. Mai 1919 brachten den erwarteten politischen Umsturz und stellten die Weichen für das sogenannte Rote Wien. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei erlangte die absolute Mehrheit, die sie bis zur Beseitigung der demokratischen Verhältnisse 1934 hielt. Im Gemeinderat stellte sie 100 Mandate, während die vormals regierende Christlichsoziale Partei nur noch 50 Mandate hatte. Die Partei der sozialistischen und demokratischen Tschechoslowaken konnte acht Mandate erreichen, die Deutschnationalen zwei, die liberale Gruppe ebenfalls zwei und die jüdische Partei drei. 22 der 165 Mandate wurden mit Frauen besetzt. 16 weibliche Abgeordnete gehörten der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) an, sechs der Christlichsozialen Partei (CSP).

Luise Appelfeld (SDAP) Emmy Freundlich (SDAP) Gisela Laferl (SDAP) Anna Strobl (CSP)
Adele Bartisal (SDAP) Aline Furtmüller (SDAP) Alma Motzko (CSP) Marie Vejvoda (SDAP)
Marie Bock (SDAP) Sophie Gärtner (CSP) Amalie Pölzer (SDAP) Gabriele Walter (CSP)
Anna Boschek (SDAP) Leopoldine Glöckel (SDAP) Adelheid Popp (SDAP) Marie Wielsch (CSP)
Maria Deutsch-Kramer (SDAP) Käthe Königstetter (SDAP) Gabriele Proft (SDAP)
Rudolfine Fleischner (SDAP) Josefine Kurzbauer (CSP) Amalie Seidel (SDAP)


In der Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, die am 10. November 1920 in Kraft trat, wurde Wien der Status eines eigenen Bundeslandes zuerkannt. Dennoch war Wien als "Kurie Stadt" auch weiterhin im Landtag von Niederösterreich vertreten, um allfällige gemeinsame Agenden erledigen zu können. Mit den Trennungsgesetzen wurde Ende des Jahres 1921 die Herauslösung Wiens aus dem ehemaligen Kronland Niederösterreich auch eigentumsrechtlich vollzogen. Bereits am 10. November 1920 trat daher der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss am gleichen Tag die im Wesentlichen bis heute gültige Wiener Stadtverfassung (Gesetz vom 10. November 1920, womit die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien erlassen wird und Gesetz vom 10. November 1920 über das Landesgesetzblatt für Wien), die am 18. November in Kraft trat. Der Wiener Landtag ist hinsichtlich seiner Funktionsperiode und in seiner personellen Zusammensetzung mit dem Gemeinderat ident. Die erste Legislaturperiode erstreckte sich von der Konstituierung des Landtags am 10. November 1920 bis zum 13. November 1923. Obwohl die Funktionsperiode des Gemeinderats auf fünf Jahre angelegt war, fanden die nächsten Wahlen nicht wie vorgesehen 1924 statt, sondern wurden um ein Jahr vorverlegt. Aus Kostengründen wurden die Gemeinderatswahlen gemeinsam mit den Nationalratswahlen am 21. Oktober 1923 durchgeführt, was eine besonders hohe Wahlbeteiligung zur Folge hatte.

Gemeinderats- und Landtagswahlen vom 21. Oktober 1923 (Wahlperiode: 13. November 1923 bis 20. Mai 1927)

Im Juli 1923 war die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats von 165 auf 120 reduziert worden (Gesetz vom 24. Juli 1923, LGBl. für Wien Nr. 77). Bei den Wahlen im Oktober erreichte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei 78 Sitze, die Christlichsoziale Partei 41 und die Jüdische Wahlgemeinschaft konnte ein Mandat erlangen. Dem Gemeinderat gehörten während dieser Funktionsperiode 13 Frauen an. Berücksichtigt sind dabei auch jene, die im Verlauf der Wahlperiode nachrückten. Acht Frauen zogen für die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) in den Gemeinderat ein, fünf für die Christlichsoziale Partei (CSP).

Adele Bartisal (SDAP) Aline Furtmüller (SDAP) Josefine Kurzbauer (CSP) Amalie Pölzer (SDAP) Marie Wielsch (CSP)
Marie Bock (SDAP) Leopoldine Glöckel (SDAP) Cäcilie Lippa (SDAP) Marie Schlösinger (CSP)
Leopoldine Fischer (SDAP) Käthe Königstetter (SDAP) Alma Motzko (CSP) Anna Strobl (CSP)

Gemeinderats- und Landtagswahlen vom 24. April 1927 (Wahlperiode: 20. Mai 1927 bis 24. Mai 1932)

Auch die Gemeinderatswahlen 1927 wurden vorgezogen und gemeinsam mit den Nationalratswahlen am 24. April 1927 abgehalten. Die zunehmend angespannter werdende politische Stimmung, aufgeheizt nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse in Schattendorf im Jänner 1927, machte sich auch bei den Gemeinderatswahlen bemerkbar. Die Christlichsoziale Partei schloss sich mit der Großdeutschen Volkspartei und ein paar kleineren Strömungen zu einer Einheitsliste (EL) zusammen, in der Hoffnung dadurch mehr Wählerinnen und Wähler anzusprechen. Der erhoffte Erfolg blieb allerdings aus. Von den 120 zu vergebenden Mandaten konnte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei neuerlich 78 für sich gewinnen, die Einheitsliste erlangte 42 Mandate, wovon 40 mit Mitgliedern der Christlichsozialen Partei und zwei mit Mandataren der Großdeutschen Volkspartei besetzt wurden. In dieser Funktionsperiode gehörten 13 Frauen dem Gemeinderat an, wovon zehn die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) und drei die Christlichsoziale Partei vertraten. Berücksichtigt sind dabei auch jene Mandatarinnen, die im Verlauf der Wahlperiode nachrückten.

Therese Ammon (SDAP) Leopoldine Glöckel (SDAP) Alma Motzko (EL) Marie Wielsch (EL)
Adele Bartisal (SDAP) Anna Grünwald (SDAP) Anna Schlicker (SDAP)
Marie Bock (SDAP) Käthe Königstetter (SDAP) Marie Schlösinger (EL)
Aline Furtmüller (SDAP) Cäcilie Lippa (SDAP) Marie Schuller (SDAP)


Gemeinderats- und Landtagswahlen vom 24. April 1932 (Wahlperiode: 24. Mai 1932 bis 12. Februar 1934)

Die letzten demokratischen Gemeinderatswahlen der Ersten Republik fanden – erstmals wie vorgesehen nach fünf Jahren – am 24. April 1932 statt. Zwischenzeitlich war die Stadtverfassung neuerlich geändert und die Anzahl der zu vergebenden Mandate reduziert worden (LGBl. für Wien Nr. 41/1931). Von den 100 nunmehr zu erreichenden Mandaten konnte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei 66 Sitze erlangen und die Christlichsoziale Partei 19. Erstmals gelang der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei mit 15 Mandaten der Einzug in den Gemeinderat. Mit dem Verbot der NSDAP durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß am 19. Juni 1933 wurden ihr die Mandate im Gemeinderat wieder aberkannt. Dem Gemeinderat dieser Wahlperiode gehörten 16 Frauen an, 14 Sozialdemokratinnen (SDAP) und zwei Christlichsoziale (CSP). Berücksichtigt sind dabei auch jene Mandatarinnen, die im Verlauf der Wahlperiode nachrückten.

Antonie Alt (SDAP) Maria Deutsch-Kramer (SDAP) Käthe Königstetter (SDAP) Antonie Platzer (SDAP)
Therese Ammon (SDAP) Aline Furtmüller (SDAP) Josefine Lenczewski (SDAP) Anna Schlicker (SDAP)
Marie Anders (SDAP) Leopoldine Glöckel (SDAP) Wilhelmine Moik (SDAP) Marie Schlösinger (CSP)
Maria Birkhofer (SDAP) Philomena Haas (SDAP) Alma Motzko (CSP) Anna Staufer (SDAP)


Die letzte Sitzung des demokratisch gewählten Wiener Gemeinderates fand am 9. Februar 1934 statt. Wenige Tage später, am 12. Februar 1934, wurde die Sozialdemokratische Arbeiterpartei verboten und der Gemeinderat aufgelöst. Damit endete die demokratische Periode in der Wiener Kommunalpolitik.

Die Wiener Bürgerschaft (17. Mai 1934 bis 16. März 1938)

An die Stelle des demokratisch gewählten Gemeinderats trat während der Zeit des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes bis 1938 die Wiener Bürgerschaft. Die Mitglieder dieses Gremiums wurden als "Räte der Stadt Wien" bezeichnet. Sie wurden nach berufsständischen Kriterien ausgewählt und von der Bundesregierung für die Dauer von drei Jahren ernannt. Unter den 64 Mitgliedern der Wiener Bürgerschaft fanden sich vier Frauen.

Maria Kuster (VF) Alma Motzko (VF) Maria Strohmayer (VF) Wilhelmine Wolfring (VF)


Nach dem sogenannten "Anschluss" im März 1938 wurde die Wiener Stadtverwaltung im Sinne der nun herrschenden Ideologie umgestaltet und die Wiener Bürgerschaft aufgelöst. Während der Zeit des Nationalsozialismus installierte man in Wien die Institution der Ratsherren als Scheinvertretung. Bei den Ratsherren sollte es sich gemäß Deutscher Gemeindeordnung um "verdiente[n] und erfahrene[n] Männer[n]" handeln, was Frauen per Definition ausschloss.

Quellen

Literatur

  • Birgitta Bader-Zaar: Die Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung. In: Parlamentsdirektion [Hg.]: Umbruch und Aufbruch. Parlamentarische Demokratie in Österreich. Wien: new academic press 2019, S. 16–26
  • Petra Unger: Frauen Wahl Recht. Demokratie und Frauenrechte. Wien: St. Nikolausstiftung Erzdiözese Wien 2018
  • Barbara Steininger: Der Wiener Gemeinderat und der Wiener Landtag – Eine Zeitreise 1848–2013. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 2013 (Wiener Geschichtsblätter, Beiheft 2/2013)
  • Gabriella Hauch: Frauen bewegen Politik. Österreich 1848–1938. Innsbruck / Wien / Bozen: Studienverlag 2009
  • Susanne Feigl: Politikerinnen in Wien. 1848–2000. Biographien. Wien: Frauenbüro Wien 2000
  • Maren Seliger: Privilegienwahlrecht – Allgemeines Wahlrecht. Zur Entwicklung des Kommunalwahlrechts in Wien 1848–1918/19. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1989
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740–1934. Entwicklung und Bestimmungskräfte großstädtischer Politik. Teil 2. Wien: Jugend & Volk 1985
  • Wienbibliothek digital: Oswald Knauer: Der Wiener Gemeinderat 1861–1962. In: Handbuch der Stadt Wien (1963), S. 211–254
  • Franz Patzer: Der Wiener Gemeinderat 1918–1934. Ein Beitrag zur Geschichte der Stadt Wien und ihrer Volksvertretung (=Wiener Schriften 15). Wien: Verlag für Jugend und Volk 1961

Weblinks